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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungen bei Unternehmen

Zeitreise: 22.12.2025

Die Erhebungen erfassen A. jährlichim Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden sowie im Verarbeitenden GewerbeI. bei höchstens 13 000 Unternehmen mit zwei und mehr Betrieben 1. die tätigen Personen, 2. die Lohn- und Gehaltssummen, 3. den Umsatz; II. bei höchstens 68 000 Unternehmen 1. die Investitionen, 2. den Verkaufserlös aus dem Abgang von Anlagegütern; III. bei höchstens 24 000 Unternehmen 1. die tätigen Personen, 2. den Umsatz, 3. die selbst erstellten Anlagen, 4. die Material- und Warenbestände einschließlich fertiger und unfertiger Erzeugnisse am Anfang und Ende des Jahres, 5. den Material- und Wareneingang, 6. die Kosten nach Kostenarten, 7. die Umsatzsteuer, 8. die Subventionen;bei Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten, von denen höchstens 6 000 befragt werden, werden nur die Sachverhalte nach den Nummern 1, 2 und 6 sowie zusätzlich die Investitionen erfasst; B. alle vier Jahre, beginnend 2003 für 2002,bei höchstens 12 000 Unternehmen des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbesden Material- und Wareneingang nach Arten.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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