Postleistungsentgeltverordnung - PostLEntgV | § 13 Übergangsregelung

Für die Jahre 2012 bis 2025 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 gezahlt.

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Postleistungsentgeltverordnung - PostLEntgV | § 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte


Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 2 GasGVV.

Verwaltungsgericht Stuttgart Entscheidung, 15. Dez. 2009 - 3 K 3826/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob a) § 10 Abs. 1 PostPersRG und § 1 Satz 4 ESZG b) § 78 Abs. 1 BBesG und § 6 Abs. 2 Bes

Verwaltungsgericht Stuttgart Entscheidung, 15. Dez. 2009 - 3 K 3624/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird gem. Art. 100 Abs. 1 GG die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob a) § 10 Abs. 1 PostPersRG und § 1 Satz 4 ESZG b) § 78 Abs. 1 BBesG und § 6 Abs. 2 Bes

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Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.