Postleistungsentgeltverordnung - PostLEntgV | § 13 Übergangsregelung
Für die Jahre 2012 bis 2025 wird kein Leistungsentgelt nach § 1 gezahlt.
Referenzen - Gesetze | § 2 GasGVV
§ 2 GasGVV zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 2 GasGVV zitiert 1 andere §§ aus dem Gasgrundversorgungsverordnung.
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Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.