Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen - PBefGKostV | § 1

Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen - PBefGKostV | § 1
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Kosten (Gebühren und Auslagen) werden für die im anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 30/09/2015 00:00

Tenor I.Die Klage wird abgewiesen. II.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
published on 25/02/2015 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 23 K 15.328 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Februar 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 550 Hauptpunkte: Zwangsgeld Rechtsquellen: In der Verwaltu
published on 25/02/2015 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 23 K 13.5160 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. Februar 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 552 Hauptpunkte: Betriebsprüfung; Gebührenfestsetzung Re
published on 29/06/2016 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.