Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen - PBefGKostV | § 1
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Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen Inhaltsverzeichnis
Kosten (Gebühren und Auslagen) werden für die im anliegenden Gebührenverzeichnis aufgeführten Amtshandlungen erhoben.
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published on 30/09/2015 00:00
Tenor
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung
published on 25/02/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 23 K 15.328
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. Februar 2015
23. Kammer
Sachgebiets-Nr. 550
Hauptpunkte: Zwangsgeld
Rechtsquellen:
In der Verwaltu
published on 25/02/2015 00:00
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 23 K 13.5160
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 25. Februar 2015
23. Kammer
Sachgebiets-Nr. 552
Hauptpunkte:
Betriebsprüfung; Gebührenfestsetzung
Re
published on 29/06/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
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