PBefGKostVAmtlich · § 5 UrhG
Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen
Rechtsstand: 04.05.2012Fundstelle: BGBl I 2001, 2168Ausgefertigt: 15.08.2001
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