(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt führt ein Register, das die Bezeichnung der Patentanmeldungen, in deren Akten jedermann Einsicht gewährt wird, und der erteilten Patente und ergänzender Schutzzertifikate (§ 16a) sowie Namen und Wohnort der Anmelder oder Patentinhaber und ihrer etwa nach § 25 bestellten Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten angibt, wobei die Eintragung eines Vertreters oder Zustellungsbevollmächtigten genügt. Auch sind darin Anfang, Ablauf, Erlöschen, Anordnung der Beschränkung, Widerruf, Erklärung der Nichtigkeit der Patente und ergänzender Schutzzertifikate (§ 16a) sowie die Erhebung eines Einspruchs und einer Nichtigkeitsklage zu vermerken. In dem Register sind ferner der vom Europäischen Patentamt mitgeteilte Tag der Eintragung der einheitlichen Wirkung des europäischen Patents sowie der mitgeteilte Tag des Eintritts der Wirkung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung nach Maßgabe des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (ABl. L 361 vom 31.12.2012, S. 1; L 307 vom 28.10.2014, S. 83) zu vermerken.

(2) Der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts kann bestimmen, daß weitere Angaben in das Register eingetragen werden.

(3) Das Deutsche Patent- und Markenamt vermerkt im Register eine Änderung in der Person, im Namen oder im Wohnort des Anmelders oder Patentinhabers und seines Vertreters sowie Zustellungsbevollmächtigten, wenn sie ihm nachgewiesen wird. Solange die Änderung nicht eingetragen ist, bleibt der frühere Anmelder, Patentinhaber, Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigte nach Maßgabe dieses Gesetzes berechtigt und verpflichtet. Übernimmt der neu im Register als Anmelder oder als Patentinhaber Eingetragene ein Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, ein Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht oder ein Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof, so ist dafür die Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten nicht erforderlich.

(4) Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt auf Antrag des Patentinhabers oder des Lizenznehmers die Erteilung einer ausschließlichen Lizenz in das Register ein, wenn ihm die Zustimmung des anderen Teils nachgewiesen wird. Der Antrag nach Satz 1 ist unzulässig, solange eine Lizenzbereitschaft (§ 23 Abs. 1) erklärt ist. Die Eintragung wird auf Antrag des Patentinhabers oder des Lizenznehmers gelöscht. Der Löschungsantrag des Patentinhabers bedarf des Nachweises der Zustimmung des bei der Eintragung benannten Lizenznehmers oder seines Rechtsnachfolgers.

(5) (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

DPMA-Verordnung - DPMAV 2004 | § 28 Eintragung eines Rechtsübergangs


(1) Der Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs nach § 30 Abs. 3 des Patentgesetzes, § 8 Abs. 4 des Gebrauchsmustergesetzes, § 4 Abs. 2 des Halbleiterschutzgesetzes in Verbindung mit § 8 Abs. 4 des Gebrauchsmustergesetzes, § 27 Abs. 3 des Markeng
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Patentgesetz - PatG | § 23


(1) Erklärt sich der Patentanmelder oder der im Register (§ 30 Abs. 1) als Patentinhaber Eingetragene dem Deutschen Patent- und Markenamt gegenüber schriftlich bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten, so

Patentgesetz - PatG | § 16a


(1) Für das Patent kann nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung von ergänzenden Schutzzertifikaten, auf die im Bundesgesetzblatt hinzuweisen ist, ein ergänzender Schutz beantragt werden, der sich an den Ablauf

Patentgesetz - PatG | § 63


(1) Auf der Offenlegungsschrift (§ 32 Abs. 2), auf der Patentschrift (§ 32 Abs. 3) sowie in der Veröffentlichung der Erteilung des Patents (§ 58 Abs. 1) ist der Erfinder mit Namen und Ortsangabe zu nennen, sofern er bereits benannt worden ist. Die Ne

Patentgesetz - PatG | § 13


(1) Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll. Sie erstreckt sich ferner nicht auf eine Benutzung der Erfindung, die im Interesse
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 23


(1) Erklärt sich der Patentanmelder oder der im Register (§ 30 Abs. 1) als Patentinhaber Eingetragene dem Deutschen Patent- und Markenamt gegenüber schriftlich bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen angemessene Vergütung zu gestatten, so

Patentgesetz - PatG | § 25


(1) Wer im Inland weder Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Patentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einem Patent nur geltend machen, wenn

Patentgesetz - PatG | § 16a


(1) Für das Patent kann nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung von ergänzenden Schutzzertifikaten, auf die im Bundesgesetzblatt hinzuweisen ist, ein ergänzender Schutz beantragt werden, der sich an den Ablauf

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Mai 2013 - X ZR 69/11

bei uns veröffentlicht am 07.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 69/11 Verkündet am: 7. Mai 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Apr. 2007 - X ZB 41/03

bei uns veröffentlicht am 17.04.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 41/03 vom 17. April 2007 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren ZPO § 938 Abs. 2, § 265 Abs. 2, § 66; PatG § 99 Abs. 1, § 74 Abs. 1, § 30

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. März 2008 - X ZB 5/07

bei uns veröffentlicht am 11.03.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 5/07 vom 11. März 2008 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja PatG § 17; ZPO § 240 Sägeblatt Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des als Patenti

Landgericht München I Endurteil, 21. Apr. 2016 - 7 O 16945/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung durch das Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis z

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 156/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 123/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehr

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 52/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten zu 1) und 2) werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014 mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzahl von Kommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 120/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.04.2011 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem e

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 51/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013 1. (nur die Beklagten zu 1) und 2)) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunika

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 122/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 13. Dezember 2013, 1. (nur die Beklagte zu 2.) mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssy

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 157/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I.               Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 18.01.2014               mobile Endgeräte zur Verwendung in einem drahtlosen Telekommunikationssystem, das eine Mehrzah

Landgericht Düsseldorf Schlussurteil, 19. Jan. 2016 - 4b O 49/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin in Form einer geordneten Aufstellung Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie seit dem 01.01.2013 mobile Endgeräte zur Verwendung beim Transport von Messinformationen von einem ersten

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 17. Dez. 2015 - I-2 U 53/04

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor A. Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. März 2004 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass das landgerichtliche Urteil nach Teil-Erledigung, Teil-Klagerücknahme und Antra

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 17. Dez. 2015 - I-2 U 54/04

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor A. Auf die Berufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 30. März 2004 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: I.E

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2015 - 4a O 144/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Mon

Landgericht Düsseldorf Urteil, 03. Nov. 2015 - 4a O 93/14

bei uns veröffentlicht am 03.11.2015

Tenor I.              Die Beklagten werden verurteilt, 1.              es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR – ersatzweise Ordnungshaft – oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Mon

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-15 U 3/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.09.2010, Az. 4a O 83/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird. Die Klägerin hat die Kost

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-15 U 2/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.09.2010, Az. 4a O 295/08, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird. Die Klägerin hat die Kos

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-15 U 4/14

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor I.                        Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010, Az. 4a O 82/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird. II.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juli 2015 - I-15 U 75/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2015

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20.12.2013 abgeändert. II. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden

Landgericht Düsseldorf Urteil, 16. Okt. 2014 - 4a O 116/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, 1. es zu unterlassen, gegenüber der Firma A zu behaupten oder durch Dritte behaupten zu lassen, dass die mit der Registernummer DE B für den Kläger geschützte Handyhülle, wie nachfolgend abgebildet: ein patent

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Sept. 2014 - 4a O 60/13

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor I.               Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin in einer geordneten Aufstellung darüber Rechnung zu legen, in welchem Umfang sie Rahmenelemente zur Benutzung in Fahrzeugsitzen und geformt aus relativ hochdichtem, steifen Schaum mit

Landgericht Düsseldorf Urteil, 02. Sept. 2014 - 4b O 211/12

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholung

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Feb. 2014 - I-15 U 1/14

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor A. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.12.2007 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer - 4a O 373/06 - des Landgerichts Düsseldorf abgeändert: I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung

Landgericht Mannheim Urteil, 09. Dez. 2011 - 7 O 122/11

bei uns veröffentlicht am 09.12.2011

Tenor l. Die Beklagte wird verurteilt, 1.a) es zu unterlassen, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mobile Geräte anzubieten und/oder zu liefern, die zur Durchführung des folgenden Verfahrens ausgebildet sind:

Referenzen

(1) Für das Patent kann nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung von ergänzenden Schutzzertifikaten, auf die im Bundesgesetzblatt hinzuweisen ist, ein ergänzender Schutz beantragt werden, der sich an den Ablauf des Patents...