(1) Wer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Rechtsinhaber oder einem anderen Berechtigten auf Vorlage einer Urkunde oder Besichtigung einer Sache, die sich in seiner Verfügungsgewalt befindet, oder eines Verfahrens, das Gegenstand des Patents ist, in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Begründung von dessen Ansprüchen erforderlich ist. Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- oder Handelsunterlagen. Soweit der vermeintliche Verletzer geltend macht, dass es sich um vertrauliche Informationen handelt, trifft das Gericht die erforderlichen Maßnahmen, um den im Einzelfall gebotenen Schutz zu gewährleisten.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

(3) Die Verpflichtung zur Vorlage einer Urkunde oder zur Duldung der Besichtigung einer Sache kann im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden. Das Gericht trifft die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz vertraulicher Informationen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung des Gegners erlassen wird.

(4) § 811 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie § 140b Abs. 8 gelten entsprechend.

(5) Wenn keine Verletzung vorlag oder drohte, kann der vermeintliche Verletzer von demjenigen, der die Vorlage oder Besichtigung nach Absatz 1 begehrt hat, den Ersatz des ihm durch das Begehren entstandenen Schadens verlangen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 935 Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand


Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 811 Vorlegungsort, Gefahr und Kosten


(1) Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Die Gefahr und die
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 9


Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzust

Patentgesetz - PatG | § 140b


(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der benutzten Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. (2) In Fällen offensichtlicher R

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2012 - X ZR 7/12

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 7/12 vom 18. Dezember 2012 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rohrmuffe ZPO § 286 E; GG Art. 103 Abs. 1 Im Patentverletzungsprozess lässt sich allein aus § 286 ZPO nicht d

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Aug. 2006 - X ZR 114/03

bei uns veröffentlicht am 01.08.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 114/03 Verkündet am: 1. August 2006 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Restschad

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 17. Aug. 2015 - 3 W 1412/15

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Gründe Oberlandesgericht Nürnberg Az.; 3 W 1412/15 3 O 4552/15 LG Nürnberg-Fürth In Sachen 1) Gr. SE Budapest, vertreten durch die Vorstände Gä. Bo. u. a., ...Budapest, Ungarn - Antragstellerin und Beschwerdeführeri

Landgericht München I Endurteil, 17. Jan. 2018 - 7 O 17955/17

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Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. II. Die Klagepartei hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10496/17

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Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sech

Landgericht München II Endurteil, 20. Dez. 2018 - 7 O 10495/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu s

Landgericht Hamburg Urteil, 22. Juni 2018 - 308 O 343/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.700,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2015 auf 13.500,- € und seit dem 30.09.2016 auf weitere 2.200,- € zu zahlen sowie 3.900

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2017 - X ZB 10/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 10/16 vom 31. Januar 2017 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Notärztliche Dienstleistungen VgV § 60; VOB/A § 16d Abs. 1 Nrn. 1 und 2; § 16d EU Abs. 1 Nrn. 1

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 09. März 2016 - I-15 U 11-14

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Tenor I. Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem parallelen Nichtigkeitsberufungsverfahren (Az.: X ZR 109/15) ausgesetzt. II. Der auf den 17. März 2016 anberaumte Termin zur Anhörung des gerichtlichen Sachverständige

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-15 U 3/14

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Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.09.2010, Az. 4a O 83/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird. Die Klägerin hat die Kost

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-15 U 2/14

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Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.09.2010, Az. 4a O 295/08, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird. Die Klägerin hat die Kos

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 13. Aug. 2015 - I-15 U 4/14

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Tenor I.                        Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf, verkündet am 14.09.2010, Az. 4a O 82/10, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unbegründet abgewiesen wird. II.

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 07. Aug. 2015 - I-2 U 125/09

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor I. Die Berufung gegen das am 27. August 2009 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 2. November 2009) wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufun

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Okt. 2014 - I-2 U 10/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor A. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. Februar 2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, 1. es bei Meidung eines für

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Okt. 2012 - 6 W 72/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 07.08.2012 (Az. 2 O 178/12) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt neu gefasst: Zur Ermöglichung der Beweisanordnung im Verfah

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(1) Die Vorlegung hat in den Fällen der §§ 809, 810 an dem Orte zu erfolgen, an welchem sich die vorzulegende Sache befindet. Jeder Teil kann die Vorlegung an einem anderen Orte verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Die Gefahr und die Kosten hat...