Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Orgelbau wie folgt zu gewichten: 1.Entwurf und Fertigung mit40 Prozent,2.Durchführen von Teilarbeiten mit20 Prozent,3.Planen und Konstruieren mit30 Prozent sowie4.Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,2.in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und3.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“. | Entwurf und Fertigung mit | 40 Prozent, | | --- | --- | | Durchführen von Teilarbeiten mit | 20 Prozent, | | --- | --- | | Planen und Konstruieren mit | 30 Prozent sowie | | --- | --- | | Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. | | --- | --- |
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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