ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV | § 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die näheren Einzelheiten über die Voraussetzungen sowie das Verfahren der Zulassung privater Kontrollstellen nach § 4 Absatz 1 bis 4 des Öko-Landbaugesetzes.
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(1) Eine Kontrollstelle ist auf Antrag zuzulassen, wenn1.sie die Anforderungen nach Artikel 29 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/848 erfüllt,2.sichergestellt ist, dass...