ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung - ÖLGKontrollStZulV | § 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die näheren Einzelheiten über die Voraussetzungen sowie das Verfahren der Zulassung privater Kontrollstellen nach § 4 Absatz 1 bis 4 des Öko-Landbaugesetzes.

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Öko-Landbaugesetz - ÖLG 2009 | § 4 Zulassung der Kontrollstellen und Entzug der Zulassung


(1) Eine Kontrollstelle ist auf Antrag zuzulassen, wenn1.sie die Anforderungen nach Artikel 29 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/848 erfüllt,2.sichergeste

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Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 29. Juni 2015 - 1 M 76/15

bei uns veröffentlicht am 29.06.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg - 3. Kammer - vom 23. März 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das.

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(1) Eine Kontrollstelle ist auf Antrag zuzulassen, wenn1.sie die Anforderungen nach Artikel 29 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 40 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/848 erfüllt,2.sichergestellt ist, dass...