Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970 | § 10 Mieterleistungen

Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970 | § 10 Mieterleistungen
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Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen Inhaltsverzeichnis

Einmalige Leistungen des Mieters, die mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung erbracht werden sollen, sind nur nach Maßgabe des § 9 des Wohnungsbindungsgesetzes zulässig; das gleiche gilt für entsprechende Leistungen eines Dritten zugunsten des Mieters.

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(1) Eine Vereinbarung, nach der der Mieter oder für ihn ein Dritter mit Rücksicht auf die Überlassung der Wohnung eine einmalige Leistung zu erbringen hat, ist, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 6, unwirksam. Satz 1 gilt nicht für Einzahlungen auf Gesc
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published on 30/10/2009 00:00

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 6. Februar 2008 (Az: 67 C 141/05) wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufi
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