(1) Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1.
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2.
der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
3.
bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
4.
der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann,
5.
eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
6.
sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit,
7.
die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Vergütung von Überstunden, der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts, die jeweils getrennt anzugeben sind, und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung,
8.
die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen,
9.
bei Arbeit auf Abruf nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes:
a)
die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat,
b)
die Zahl der mindestens zu vergütenden Stunden,
c)
der Zeitrahmen, bestimmt durch Referenztage und Referenzstunden, der für die Erbringung der Arbeitsleistung festgelegt ist, und
d)
die Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat,
10.
sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen,
11.
die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
12.
ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung,
13.
wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung über einen Versorgungsträger zusagt, der Name und die Anschrift dieses Versorgungsträgers; die Nachweispflicht entfällt, wenn der Versorgungsträger zu dieser Information verpflichtet ist,
14.
das bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens das Schriftformerfordernis und die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage; § 7 des Kündigungsschutzgesetzes ist auch bei einem nicht ordnungsgemäßen Nachweis der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage anzuwenden,
15.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.
Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Satz 2 Nummer 2 bis 6, 9 und 10 spätestens am siebten Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Niederschrift mit den übrigen Angaben nach Satz 2 spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.

(1a) Wer einen Praktikanten einstellt, hat unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Praktikanten auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen:

1.
der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
2.
die mit dem Praktikum verfolgten Lern- und Ausbildungsziele,
3.
Beginn und Dauer des Praktikums,
4.
Dauer der regelmäßigen täglichen Praktikumszeit,
5.
Zahlung und Höhe der Vergütung,
6.
Dauer des Urlaubs,
7.
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.
Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(2) Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als vier aufeinanderfolgende Wochen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor dessen Abreise die Niederschrift nach Absatz 1 Satz 1 mit allen wesentlichen Angaben nach Absatz 1 Satz 2 und folgenden zusätzlichen Angaben auszuhändigen:

1.
das Land oder die Länder, in dem oder in denen die Arbeit im Ausland geleistet werden soll, und die geplante Dauer der Arbeit,
2.
die Währung, in der die Entlohnung erfolgt,
3.
sofern vereinbart, mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Geld- oder Sachleistungen, insbesondere Entsendezulagen und zu erstattende Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten,
4.
die Angabe, ob eine Rückkehr des Arbeitnehmers vorgesehen ist, und gegebenenfalls die Bedingungen der Rückkehr.

(3) Fällt ein Auslandsaufenthalt nach Absatz 2 in den Anwendungsbereich der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1), die durch die Richtlinie (EU) 2018/957 (ABl. L 173 vom 9.7.2018, S. 16) geändert worden ist, muss die Niederschrift nach Absatz 1 Satz 1 neben den Angaben nach Absatz 2 auch folgende zusätzliche Angaben enthalten:

1.
die Entlohnung, auf die der Arbeitnehmer nach dem Recht des Mitgliedstaats oder der Mitgliedstaaten, in dem oder in denen der Arbeitnehmer seine Arbeit leisten soll, Anspruch hat,
2.
den Link zu der einzigen offiziellen nationalen Website, die der Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit leisten soll, betreibt nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems – („IMI-Verordnung“) (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 11).

(4) Die Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 bis 8 und 10 bis 14 können ersetzt werden durch einen Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen. Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 11 und 14 die jeweilige gesetzliche Regelung maßgebend, so kann hierauf verwiesen werden. Die Angaben nach Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Nummer 1 können ersetzt werden durch einen Hinweis auf konkrete Bestimmungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Satzungen oder Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber festlegen.

(5) Wenn dem Arbeitnehmer ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, entfällt die Verpflichtung nach den Absätzen 1, 2 und 3, soweit der Vertrag die in den Absätzen 1 bis 4 geforderten Angaben enthält.

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Arbeitslohn: Stundenlohn von 3,40 EUR ist als Hungerlohn sittenwidrig

01.12.2016

Das LAG Berlin-Brandenburg hat über die Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes entschieden.

Arbeitsrecht: Zum Abschluss eines Arbeitsvertrags trotz Sprachunkundigkeit

12.08.2014

Die Unterzeichnung eines in deutscher Sprache abgefassten Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber auch dann als Annahmeerklärung verstehen, wenn der Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

Arbeitsrecht: "Equal Pay"-Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

07.08.2011

§ 10 IV AÜG gibt einen Entgeltanspruch, wenn mit dem Leiharbeitnehmer hinsichtlich Qualifikation und Tätigkeit vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers im Überlassungszeitraum ein insgesamt höheres Entgelt erzielen - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 7 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 11 Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis


(1) Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Leiharbeitsverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes. Zusätzlich zu den in § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes genannten Angaben sind in die Niederschrift aufzunehmen:

Beitragsverfahrensverordnung - BeitrVV | § 8 Entgeltunterlagen


(1) Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:1.den Familien- und Vornamen und gegebenenfalls das betriebliche Ordnungsmerkmal,2.das Geburtsdatum,3.bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europä

Mindestlohngesetz - MiLoG | § 15 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers


Die §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass 1. die dort genannten Behörden auch Einsicht in Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes und andere G

Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG 2009 | § 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden


Die §§ 2 bis 6, 14, 15, 20, 22 und 23 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sind entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass 1. die dort genannten Behörden auch Einsicht in Arbeitsverträge, Niederschriften nach § 2 des Nachweisgesetzes und andere G
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Nachweisgesetz - NachwG | § 4 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 eine in § 2 Absatz 1 Satz 2 genannte wesentliche Vertragsbedingung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig aushändigt,2. entge
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Kündigungsschutzgesetz - KSchG | § 7 Wirksamwerden der Kündigung


Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.

Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG | § 12 Arbeit auf Abruf


(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszei

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75 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 15. Feb. 2019 - S 8 P 30/17

bei uns veröffentlicht am 15.02.2019

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.308,48 Euro zu bezahlen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin beansprucht von dem Beklagten die Rückerstattung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 03. Mai 2018 - 6 K 1218/17

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand Streitig ist, ob bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbun

Landesarbeitsgericht München Urteil, 19. Jan. 2017 - 3 Sa 668/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 01.07.2016 - 30 Ca 13553/15 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Arbeitsgericht München Schlussurteil, 08. März 2017 - 14 CA 9197/16

bei uns veröffentlicht am 08.03.2017

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.470,00 € brutto sowie Jahreszinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.07.2016 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, a

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - L 10 AL 169/12

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.02.2012 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 05.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.03.2010 abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Okt. 2018 - 10 AZR 69/18

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. August 2017 - 5 Sa 21/17 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2018 - 7 AZR 797/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2016 - 5 Sa 384/16 - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2018 - 11 K 544/16

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor 1. Die zusammen mit der Prüfungsverfügung vom 21. Oktober 2015 versandte Aufklärungsanordnung wird aufgehoben, soweit die Klägerin darin verpflichtet wird, Firma und Anschrift ihrer jeweiligen Auftraggeber mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klag

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2018 - 11 K 2644/16

bei uns veröffentlicht am 17.07.2018

Tenor 1. Die zusammen mit der Prüfungsverfügung vom 16. Februar 2016 versandte Aufklärungsanordnung wird aufgehoben, soweit die Klägerin darin verpflichtet wird, Firma und Anschrift ihrer jeweiligen Auftraggeber mitzuteilen. Im Übrigen wird die Klag

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 7 AZR 690/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juli 2016 - 8 Sa 186/16 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgeri

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Juni 2018 - 7 AZR 689/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. September 2016 - 7 Sa 24/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2018 - 7 AZR 428/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. April 2016 - 19 Sa 136/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 22. Nov. 2017 - 3 Sa 106/17

bei uns veröffentlicht am 22.11.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 02.05.2017 – Aktenzeichen 13 Ca 90/16 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zu

Landesarbeitsgericht Hamburg Urteil, 30. Aug. 2017 - 5 Sa 21/17

bei uns veröffentlicht am 30.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2016 – 15 Ca 260/16 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Revision wird zugelassen. Tatbesta

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Juli 2017 - 2 Sa 253/17

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 11. November 2015 - 1 Ca 902/15 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Juni 2017 - 7 AZR 627/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. Juni 2015 - 2 Sa 433/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Juni 2017 - 7 AZR 390/15

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Mai 2017 - 5 AZR 251/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2015 - 8 Sa 1091/13 - in seiner

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 16. Feb. 2017 - 5 Sa 435/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 31.08.2016, Az. 3 Ca 1394/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten noch üb

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Okt. 2016 - 7 AZR 140/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2014 - 17 Sa 892/14 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Juni 2016 - 4 Sa 1428/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.11.2015 abgeändert und die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 09. Juni 2016 - 7 Sa 1146/15

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 06.10.2015 in Sachen 14 Ca 3008/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten darüb

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Mai 2016 - 2 Sa 386/15

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor 1. Die Berufung wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten um restliche Entgeltansprüche des Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. 2 Der Kläge

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. März 2016 - 7 Sa 509/13 E

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle – Gerichtstag Naumburg – vom 13. Juni 2013 – 5 Ca 1003/12 NMB E – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Partei

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 14. März 2016 - 3 Sa 480/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.08.2015 - Az.: 2 Ca 718/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Re

Bundesarbeitsgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - 7 AZR 253/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. März 2014 - 2 Sa 807/13 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Feb. 2016 - 2 Sa 378/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 07.07.2015 - 8 Ca 54/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darüber,

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Feb. 2016 - 3 Sa 257/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.04.2015 - 4 Ca 324/15 - aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Der Kläger hat die Ko

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. Jan. 2016 - L 8 R 278/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 11.3.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selb

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 19. Nov. 2015 - 7 Ta 314/15

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.08.2015 in der Fassung des Nicht-Abhilfe-Beschlusses vom 22.09.2015 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 1G r ü n d e 2              Die zulässige sofo

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 20. Okt. 2015 - 8 Sa 1091/13

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor 1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.07.2013 - Az. 6 Ca 3175/12 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin (weitere) 24.614,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten

Arbeitsgericht Köln Urteil, 03. Sept. 2015 - 15 Ca 2693/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages zu unterbreiten mit den folgenden Arbeitsbedingungen: Beginn des Arbeitsverhältnisses: 01.04.2015 Arbeitsort: Flughafen Köln/Bonn Tä

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Aug. 2015 - 6 Sa 30/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 03. Dezember 2014 - 6 Ca 4819/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streit

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 07. Mai 2015 - 15 Sa 1769/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 30.10.2014 – 4 Ca 998/14 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten um einen weiteren Abfindungsanspr

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. März 2015 - 5 AZR 368/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Januar 2013 - 3 Sa 744/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. März 2015 - 7 AZR 272/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Dezember 2012 - 11 Sa 1409/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Jan. 2015 - 7 AZR 880/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2013 - 18 Sa 2045/12 -

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 7 AZR 1002/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. September 2012 - 2 Sa 75/12 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 13. Nov. 2014 - L 7 AS 2311/13

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 15.10.2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 09. Sept. 2014 - 5 Sa 228/11

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers und unter teilweiser Abänderung des klageabweisenden Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13. Juli 2011 (55 Ca 2156/09) wird der Beklagte verurteilt, a) an den Kläger 2.741,34 Euro brutto nebst Zi

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 29. Aug. 2014 - 5 Sa 230/11

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor 1. Die klägerische Berufung wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klageantrages zu 1.15 richtet, als unzulässig verworfen. 2. Auf die Berufung des Klägers und unter teilweiser Abänderung des klagabweisenden Urteils des Arbeitsgeri

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2014 - 8 Sa 764/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor 1.Unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 25.04.2013 - Az. 3 Ca 2940/12 - auf die Berufung der Klägerin teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 4

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 01. Aug. 2014 - 14 Ta 344/14

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird unter ihrer Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 7. Mai 2014 (2 Ca 174/14) abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Dem Kläger wird für den ersten Rec

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. Juli 2012 - 10 Sa 8/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. März 2014 - 5 AZR 252/12 (B)

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. Februar 2012 - 11 Sa 569/11 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Okt. 2013 - 5 Sa 257/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 18.04.2013, Az.: 2 Ca 1850/12 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegenden Rechtstrei

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2013

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 28. Oktober 2011 - 6 Sa 185/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Mai 2013 - 6 Sa 54/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 03.11.2011 – 5 Ca 2516/10 NMB – wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über weitere Vergü

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2012 - 4 Sa 1025/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Nov. 2012 - 5 AZR 107/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2010 - 3 Sa 319/10 - wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen...
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.