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§ 15Amtlich · § 5 UrhG

Zeugnis, Ausbildungsrangpunktzahl

Zeitreise: 20.08.2021

Über den Erfolg der Ausbildung erstellt der Deutsche Wetterdienst ein zusammenfassendes Zeugnis, in dem die Rangpunkte und Noten der Leistungsnachweise und der dienstlichen Bewertungen sowie die sich daraus ergebende Durchschnittsrangpunktzahl (Ausbildungsrangpunktzahl) aufzuführen sind. Die Anwärterin oder der Anwärter erhält eine Ausfertigung des Zeugnisses.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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