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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Aufbau und Dauer der Ausbildung

Zeitreise: 15.01.2025

(1) Die Ausbildung gliedert sich in eng verzahnte fachtheoretische Abschnitte (Lehrgänge) und berufspraktische Abschnitte (Praktika). Bei der berufspraktischen Ausbildung wird das Bundesverwaltungsamt durch Behörden des Bundes und der Kommunen unterstützt.

(2) Für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden.

(3) Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte: AusbildungsabschnittBehördeDauer1EinführungslehrgangBundesverwaltungsamt2 Monate2Praktikum IBundesbehörde5 Monate3ZwischenlehrgangBundesverwaltungsamt3 Monate4Praktikum IIKommunalbehörde3 Monate5Praktikum IIIBundesbehörde6 Monate6AbschlusslehrgangBundesverwaltungsamt5 Monate

(4) Das Bundesverwaltungsamt kann festlegen, dass das Praktikum II – abweichend von Absatz 2 – in einer Bundesbehörde absolviert wird.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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