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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften

Zeitreise: 20.12.2022

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.

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