§ 42Amtlich · § 5 UrhG
Fristen
Zeitreise: 18.12.2025
Anstehende Verfahren zur Übertragung der Grundzuständigkeit nach § 41 Absatz 1 können jederzeit eingeleitet werden und sind spätestens nach sechs Monaten durch einen Zuschlag abzuschließen.
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