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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Registrierung von Behörden

Zeitreise: 08.10.2026

Behörden, die zur Nutzung von Daten aus dem Marktstammdatenregister nach § 16 Absatz 3 berechtigt sind, müssen sich im Marktstammdatenregister registrieren.

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