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§ 14Amtlich · § 5 UrhG

Aufbau und Dauer der Ausbildung

Zeitreise: 18.03.2025

(1) Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate und besteht aus 1. einem fünf- bis sechsmonatigen Einführungslehrgang, 2. einem zwei- bis dreimonatigen Inlandspraktikum, 3. einem acht- bis neunmonatigen Auslandspraktikum und 4. einem sechs- bis siebenmonatigen Abschlusslehrgang.

(2) Über eine Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nach § 15 oder § 16 der Bundeslaufbahnverordnung entscheidet das Auswärtige Amt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.