Lastenausgleichsgesetz - LAG | § 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht

Gegen den Beschluß des Beschwerdeausschusses sowie den Bescheid des Landesausgleichsamtes, sofern hiergegen keine Beschwerde zugelassen ist, oder des Bundesausgleichsamtes kann der Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erheben.

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Okt. 2014 - 6 C 7/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die automatisierte Erfassung und den automatisierten Abgleich seiner jeweiligen Kraftfahrzeugkennzeichen mit polizeilichen Fahn