Lastenausgleichsgesetz - LAG | § 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
Lastenausgleichsgesetz - LAG | § 338 Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Gesetz über den Lastenausgleich Inhaltsverzeichnis
Gegen den Beschluß des Beschwerdeausschusses sowie den Bescheid des Landesausgleichsamtes, sofern hiergegen keine Beschwerde zugelassen ist, oder des Bundesausgleichsamtes kann der Antragsteller binnen eines Monats nach Bekanntgabe die Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht erheben.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 22/10/2014 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen die automatisierte Erfassung und den automatisierten Abgleich seiner jeweiligen Kraftfahrzeugkennzeichen mit polizeilichen Fahn
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.