Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO | § 7 Begriffsbestimmungen

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Bei der Anwendung dieser Verordnung sind die in Anlage 4 aufgeführten Begriffsbestimmungen zugrunde zu legen.

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published on 05.08.2005 00:00

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Juni 2002 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 6 K 24/01 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; außerg
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