Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

(1) Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1. Die zuständige Behörde bestätigt dem Anzeigenden unverzüglich schriftlich den Eingang der Anzeige. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Anzeigende seinen Hauptsitz hat.

(2) Der Inhaber eines Betriebes im Sinne des Absatzes 1 sowie die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen zuverlässig sein. Der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal müssen über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.

(3) Die zuständige Behörde kann die angezeigte Tätigkeit von Bedingungen abhängig machen, sie zeitlich befristen oder Auflagen für sie vorsehen, soweit dies zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist. Sie kann Unterlagen über den Nachweis der Zuverlässigkeit und der Fach- und Sachkunde vom Anzeigenden verlangen. Sie hat die angezeigte Tätigkeit zu untersagen, wenn Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben, oder wenn die erforderliche Fach- oder Sachkunde nach Absatz 2 Satz 2 nicht nachgewiesen wurde.

(4) Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 2 stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die betreffenden Anforderungen oder die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt sind. Gleichwertige Nachweise nach Satz 1 sind auf Verlangen der zuständigen Behörde im Original oder in Kopie vorzulegen. Eine Beglaubigung der Kopie sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung können verlangt werden.

(5) Hinsichtlich der Überprüfung der erforderlichen Fach- und Sachkunde nach Absatz 2 Satz 2 eines Anzeigenden aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gilt § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 4 Satz 4 der Gewerbeordnung entsprechend; bei vorübergehender und nur gelegentlicher Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Dienstleistungserbringers gilt hinsichtlich der erforderlichen Fach- und Sachkunde § 13a Absatz 2 Satz 2 bis 5 und Absatz 3 der Gewerbeordnung entsprechend.

(6) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für die Anzeige und Tätigkeit der Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen, für Sammler und Beförderer von Abfällen insbesondere unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Verkehrsträger, Verkehrswege oder der jeweiligen Beförderungsart,

1.
Vorschriften zu erlassen über die Form, den Inhalt und das Verfahren zur Erstattung der Anzeige, über Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die Fach- und Sachkunde und deren Nachweis,
2.
anzuordnen, dass das Verfahren zur Erstattung der Anzeige elektronisch zu führen ist und Dokumente in elektronischer Form gemäß § 3a Absatz 2 Satz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorzulegen sind,
3.
bestimmte Tätigkeiten von der Anzeigepflicht nach Absatz 1 auszunehmen, soweit eine Anzeige aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit nicht erforderlich ist,
4.
Anforderungen an die Anzeigepflichtigen und deren Tätigkeit zu bestimmen, die sich aus Rechtsvorschriften der Europäischen Union ergeben, sowie
5.
anzuordnen, dass bei der Beförderung von Abfällen geeignete Unterlagen zum Zweck der Überwachung mitzuführen sind.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV | § 3 Zuverlässigkeit


(1) Die nach § 53 Absatz 2 Satz 1 und § 54 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Inhaber des Betriebes und die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen

Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG 2007 | § 10 Kennzeichnung der Fahrzeuge


(1) Beförderer und den Transport unmittelbar durchführende Personen haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Warntafeln von mindestens 40 Zentimete
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 69 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 9a Absatz 1 gefährliche Abfälle vermischt,1a.entgegen § 9a Absatz 3 Abfälle nicht oder nicht rechtzeitig trennt oder nicht oder nicht rechtzeitig behandelt,1b.entgegen § 12 Absat

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge


(1) Sammler und Beförderer haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln gemäß Satz 3 zu versehen (A-Schilder). Satz 1 gilt nich
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 3a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch di

Gewerbeordnung - GewO | § 13a Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen


(1) Wer als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit, deren Aufnahme oder Ausübung nach deutschem Recht einen Sachkunde- o

Gewerbeordnung - GewO | § 36a Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum


(1) Bei der Bewertung der nach § 36 Absatz 1 geforderten besonderen Sachkunde von Antragstellern sind auch Ausbildungs- und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragssta
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen


(1) Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen der Erlaubnis. Die zuständige Behörde hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn 1. keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers o

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 68 Anhörung beteiligter Kreise


Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten W

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Jan. 2015 - W 4 K 13.951

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Juli 2014 - 4 K 13.622

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Juni 2018 - 20 B 17.2431

bei uns veröffentlicht am 25.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 28. März 2017 wird geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 19. Februar 2015 wird aufgehoben. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Be

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Nov. 2015 - W 4 K 15.311

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 15.311 Urteil 10. November 2015 4. Kammer Sachgebiets - Nr.: 1022 Hauptpunkte: Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilie

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 18. Aug. 2015 - W 4 S 15.686

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert für das Besch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2014 - 20 ZB 14.590

bei uns veröffentlicht am 01.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 18. Juni 2014 - 11 K 14.00611

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird hinsichtlich der Klageanträge 1, 3 und 5 aus der Klageschrift vom 17. Juni 2013 eingestellt, Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt 4/5 und die Beklagte trägt 1/5 der Kosten des Ver

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2016 - W 4 K 15.297

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 4 K 13.211

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2017 - 20 ZB 17.448

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor Das Verfahren wird bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 (VG Kassel, Az.: 4 K 774/16.KS) ausgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - 20 B 17.946

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor Das Verfahren wird bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 (VG Kassel, Az.: 4 K 774/16.KS) ausgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - 20 B 17.428

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor Das Verfahren wird bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 (VG Kassel, Az.: 4 K 774/16.KS) ausgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2017 - 20 B 17.288

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor Das Verfahren wird bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 (VG Kassel, Az.: 4 K 774/16.KS) ausgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2017 - 20 B 16.2371

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor Das Verfahren wird bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung über die Klage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 25. April 2016 (VG Kassel, Az.: 4 K 774/16.KS) ausgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. März 2014 - 20 ZB 13.2607

bei uns veröffentlicht am 31.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert für

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Mai 2015 - M 17 K 14.1404

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. März 2014 - 11 K 13.01592

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Ziffern 1 und 3 des Bescheids des Landratsamts W.-G. vom 9. August 2013 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt 546/1166 und der Beklagte trägt 620/1166 der Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Nov. 2015 - M 17 K 15.682

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Okt. 2018 - 20 B 16.2002

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 25. Juni 2013 und der Bescheid der Beklagten vom 29. November 2012 werden aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2014 - 20 ZB 13.2510

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu tragen. III. Der Strei

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Juni 2018 - 3 Sa 206/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 29.05.2017 – 5 Ca 1997/15 – abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Die Revision gegen diese Entsche

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 22. Dez. 2016 - 4 LB 20/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbare

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Nov. 2016 - 17 K 1788/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Untersagungsverfügung der Beklagten vom 4. Februar 2015 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Aug. 2016 - 13 K 4427/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor ie Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s

Amtsgericht Essen Beschluss, 30. Juni 2016 - 38 OWi-90 Js 2760/15- 953/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor wird das Verfahren gemäß § 206 a StPO i. V. m. 46 OWiG auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat, eingestellt. 1Gründe: 2Das Verfahren war gemäß § 206 a StPO i. V. m. §§ 46, 84 Abs. 1 OWiG ein

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. März 2016 - 2 L 45/14

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung seiner Sammlung von Altpapier, -pappe und Kartonagen (PPK) aus privaten Haushaltungen. 2 Der Kläger betreibt seit 2004 zwei Annahmestelle für Altpapier und Altkleider in den Betriebsstätt

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. März 2016 - 9 K 3243/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Soweit die Hauptsache von den Beteiligten nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungssch

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 07. März 2016 - 9 K 1205/13

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Tenor Soweit die Hauptsache von den Beteiligten nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 7/8, die Beklagte 1/8 der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 29. Jan. 2016 - 17 K 3062/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu volls

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Okt. 2015 - 7 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin führt gemeinsam mit einer GmbH in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (fortan ARGE) seit 2007 die Altpapierentsorgung im

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 01. Okt. 2015 - 7 C 8/14

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin führt gemeinsam mit einer GmbH & Co. KG in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (fortan ARGE) seit 2007 die Altpapierentso

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 28. Mai 2015 - 4 K 1115/14.NW

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Der Bescheid der Beklagten vom 9. April 2013 und der Widerspruchsbescheid des Stadtrechtsausschusses der Beklagten vom 13. November 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. Mai 2015 - 20 A 316/14

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betr

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 07. Mai 2015 - 20 A 2670/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. März 2015 - 17 K 529/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5. Das Urtei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 06. März 2015 - 17 K 8213/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 11. September 2013 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstrec

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. März 2015 - 20 A 1488/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert beträgt auch im Berufungszulassungsverfahren 15.000,-- Euro. 1G r ü n d e 2Der Antrag hat keinen Erfolg. 3Die Berufung kann nur zugelasse

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 04. März 2015 - 17 L 2733/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage (17 K 7606/14) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 7. November 2014 wird hinsichtlich der Untersagung der gewerblichen Sammlung (Ziffer I.) wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldan

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 24. Feb. 2015 - 9 K 2302/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Ziffern 3 und 4 des Bescheides der Beklagten vom 17. April 2013, der die angezeigte Containersammlung betrifft, werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt 7/8 und die Beklagte 1/8 der Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 24. Feb. 2015 - 9 K 2303/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Ziffer 2 des Bescheides der Beklagten vom 26. April 2013 wird aufgehoben. Ziffer 4 des Bescheides der Beklagten vom 26. April 2013 wird insoweit aufgehoben als sie die Ziffer 2 in Bezug nimmt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 24. Feb. 2015 - 17 K 4877/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 30. April 2013 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckend

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 10. Feb. 2015 - 9 K 5640/12

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 07. Okt. 2014 - 17 K 2897/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Sept. 2014 - 17 K 2730/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5. Das Urtei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Sept. 2014 - 13 K 7027/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Die Untersagungsverfügung des Beklagten vom 13. November 2012 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Sept. 2014 - 13 K 3658/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid der Beklagten vom 24. Mai 2013 (Ziffer I) aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Bekl

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 02. Sept. 2014 - 17 K 3552/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 65 % und die Beklagte z

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 02. Sept. 2014 - 17 K 4202/13

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 85 %, die Beklagte zu 15 %. Das Urteil

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 29. Juli 2014 - 4 K 251/14.KO

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

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(1) Bei der Bewertung der nach § 36 Absatz 1 geforderten besonderen Sachkunde von Antragstellern sind auch Ausbildungs- und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des...
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(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die...