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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung

Zeitreise: 09.01.2002

Die Ausbildung gliedert sich in: 1. Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 12, 2. von den Vertragsparteien festzulegende Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 im Umfang von insgesamt zwölf Wochen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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