Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung - KlärEV | § 11 Entschädigungshöchstbetrag

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Der Entschädigungshöchstbetrag für durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehende Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden beträgt pro Schadensfall insgesamt 5 Millionen Deutsche Mark.

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published on 17/03/2016 00:00

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung vom 11. Mai 2011 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom
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