Kriegsdienstverweigerungsgesetz - KDVG 2003 | § 5 Anerkennung

Die Antragstellerin ist als Kriegsdienstverweigerin und der Antragsteller ist als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen, wenn

1.
der Antrag vollständig ist (§ 2 Abs. 2),
2.
die dargelegten Beweggründe das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu begründen geeignet sind und
3.
das tatsächliche Gesamtvorbringen und die dem Bundesamt bekannten sonstigen Tatsachen keine Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers begründen oder die Zweifel aufgrund einer Anhörung nach § 6 nicht mehr bestehen.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Kriegsdienstverweigerungsgesetz - KDVG 2003 | § 2 Antrag


(1) Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) auf Antrag. (2) Der Antrag ist von der Antragstellerin oder vom Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift be

Kriegsdienstverweigerungsgesetz - KDVG 2003 | § 6 Anhörung


(1) Hat das Bundesamt Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers, gibt es ihr oder ihm Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergänzend schriftlich zu äußern und die Angaben zu belegen (schriftli

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2016 - M 4 K 14.2436

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt seine Anerkennung als

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2015 - Au 2 K 14.833

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelasse

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2018 - M 21 K 18.1012

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Die Klägeri

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 4 K 15.4018

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Juli 2014 - 2 K 13.1301

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Apr. 2014 - 4 K 13.1787

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 1 K 13.898

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 27. Juni 2013 und der Widerspruchsbescheid des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 22. August 2013 werden aufgehoben.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2014 - 1 K 13.960

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 19. August 2013 und der Widerspruchsbescheid des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 11. September 2013 werden aufgeho

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 28. Feb. 2014 - 1 K 13.544

bei uns veröffentlicht am 28.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 16. April 2013 und der Widerspruchbescheid des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 24. Mai 2013 werden aufgehoben. Die

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Juni 2014 - M 4 K 14.1308

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand D

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Feb. 2014 - M 4 K 13.3980

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 21. Feb. 2017 - W 1 K 16.589

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 2. Mai 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Juni 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin als Kriegsd

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Aug. 2018 - 6 B 124/18

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Gründe I 2 Der Kläger will als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerka

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Dez. 2017 - 6 B 30/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Gründe I 1 Der Kläger ist Soldat auf Zeit und begehrt seine Anerkennung als Kriegsdienstverweig

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 20. Juli 2017 - 12 A 313/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2016 - 4 S 1492/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. März 2015 - 7 K 1974/13 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägeri

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 03. März 2016 - 1 K 523/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 8 K 6976/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 9. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Dezember 2014 verpflichtet, die Klägerin als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 19. Nov. 2015 - 5 K 2129/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 7. Juli 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. September 2014 verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverweig

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 10. Nov. 2015 - 1 K 2618/15.TR

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Juli 2014 - 3 S 1917/13

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Juli 2013 - 4 K 280/12 - wird abgelehnt.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen K

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juni 2014 - 6 B 17/14

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 8 K 6656/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 2. August  2012 und des Widerspruchsbescheides vom 12. November  2012 verpflichtet, den Kläger als Kriegsdienstverwe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2011 - 5 B 32/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Gründe 1 1. Die Beschwerde, mit der sich der Kläger allein auf den Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO b

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Dez. 2011 - 5 B 28/11

bei uns veröffentlicht am 09.12.2011

Gründe 1 1. Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (a), der Divergenz (b) und eines Verfahrensmangels (c) gestützte Beschwerde hat ke

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Aug. 2011 - 6 B 16/11

bei uns veröffentlicht am 25.08.2011

Gründe 1 1. Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Nov. 2010 - 6 B 58/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2010

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.) und eines Verfahrensmangels (2.) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Sept. 2010 - 6 B 31/10

bei uns veröffentlicht am 13.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Das angefochtene Urteil beruht auf dem ordnungsgemäß dargelegten Verfahrensfehle

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Sept. 2010 - 6 B 30/10

bei uns veröffentlicht am 03.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und - sinngemäß - des Verfahrensmangels stützt, ist zulässig. In

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Sept. 2010 - 6 B 29/10

bei uns veröffentlicht am 03.09.2010

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Divergenz und - sinngemäß - des Verfahrensmangels stützt, ist zulässig. In

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Juni 2010 - 4 B 60/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt im Ergebnis ohne Erfolg.

Referenzen

(1) Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst (Bundesamt) auf Antrag. (2) Der Antrag ist von der Antragstellerin oder vom Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim...
(1) Hat das Bundesamt Zweifel an der Wahrheit der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers, gibt es ihr oder ihm Gelegenheit, sich innerhalb eines Monats zu den Zweifeln ergänzend schriftlich zu äußern und die Angaben zu belegen (schriftliche Anhörung)...