Kleinbetragsverordnung - KBV 2002 | § 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht
Kleinbetragsverordnung - KBV 2002 | § 5 Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Kleinbetragsverordnung Inhaltsverzeichnis
Bei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 08/11/2013 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.3. Der Streitwert wird auf 4.807,92 EUR festgesetzt.
Tatbestand
1 Die Parteien streiten über eine ordentliche betriebsbedingte und eine ordentli
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.