Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung

(1) Gegenstände, deren Herausgabe an einen ausländischen Staat in Betracht kommt, können, auch schon vor Eingang des Auslieferungsersuchens, beschlagnahmt oder sonst sichergestellt werden. Zu diesem Zweck kann auch eine Durchsuchung vorgenommen werden.

(2) Ist noch kein Oberlandesgericht mit dem Auslieferungsverfahren befaßt, so werden die Beschlagnahme und die Durchsuchung zunächst von dem Amtsgericht angeordnet, in dessen Bezirk die Handlungen vorzunehmen sind.

(3) Bei Gefahr im Verzug sind die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) befugt, die Beschlagnahme und die Durchsuchung anzuordnen.

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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 13 Sachliche Zuständigkeit


(1) Die gerichtlichen Entscheidungen erläßt vorbehaltlich der §§ 21, 22 und 39 Abs. 2 das Oberlandesgericht. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind unanfechtbar. (2) Die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht bereitet die Entscheidung
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 152


(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, du

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 30 K0 18.4658

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Zusammenhang mit seiner bereits erfolgten Auslieferung in die … wegen einer dortigen st

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 30 E 18.5442

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Oberlandesgericht … verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung des Oberlandesgerichts vorbehalten.

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Apr. 2017 - 1 AR 68/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

Tenor 1. Die Anfechtung der Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft München vom 13.03.2017 hat sich erledigt. 2. Die Auslieferung des Verfolgten an die bulgarischen Behörden zur Strafverfolgung wegen der im Europäi

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(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch...