InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV 2015 | § 8 Betriebsbezogene Angaben
(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:
- 1.
Name oder Firma einschließlich Rechtsform, - 2.
Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt, - 3.
Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen, - 4.
Anschrift, - 5.
Betriebsnummer, - 6.
Bankverbindung des Betriebsinhabers, - 7.
das zuständige Finanzamt, - 8.
im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile, - 9.
im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.
(2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.
5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 80a VwGO.