InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV 2015 | § 8 Betriebsbezogene Angaben

(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:

1.
Name oder Firma einschließlich Rechtsform,
2.
Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,
3.
Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,
4.
Anschrift,
5.
Betriebsnummer,
6.
Bankverbindung des Betriebsinhabers,
7.
das zuständige Finanzamt,
8.
im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile,
9.
im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.

(2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.

ra.de-OnlineKommentar zu § 80a VwGO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 80a VwGO

Urteil einreichen

5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 80a VwGO.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 03. Dez. 2018 - W 8 K 18.351

bei uns veröffentlicht am 03.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 02. Juni 2015 - 2 LB 20/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts -1. Kammer, Einzelrichterin - vom 15. November 2012 mit Berichtigungsbeschluss vom 4. Februar 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt di

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 06. März 2014 - 3 A 130/12

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem dieser die Höhe der Beihilfezahlung im Rahmen der Betriebsprämienregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für das Antragsjahr 2006 neu festgesetzt hat. 2

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 06. März 2014 - 3 A 131/12

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem dieser die Höhe der Beihilfezahlung im Rahmen der Betriebsprämienregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für das Antragsjahr 2007 neu festgesetzt hat. 2 Der

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2013 - L 1 LW 5/12

bei uns veröffentlicht am 12.08.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 16. Juli 2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand