InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV 2015 | § 8 Betriebsbezogene Angaben

InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV 2015 | § 8 Betriebsbezogene Angaben
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems Inhaltsverzeichnis

(1) Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben:

1.
Name oder Firma einschließlich Rechtsform,
2.
Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,
3.
Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,
4.
Anschrift,
5.
Betriebsnummer,
6.
Bankverbindung des Betriebsinhabers,
7.
das zuständige Finanzamt,
8.
im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile,
9.
im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.

(2) Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

5 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 03/12/2018 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
published on 02/06/2015 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts -1. Kammer, Einzelrichterin - vom 15. November 2012 mit Berichtigungsbeschluss vom 4. Februar 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt di
published on 06/03/2014 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem dieser die Höhe der Beihilfezahlung im Rahmen der Betriebsprämienregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für das Antragsjahr 2006 neu festgesetzt hat. 2
published on 06/03/2014 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem dieser die Höhe der Beihilfezahlung im Rahmen der Betriebsprämienregelung nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 für das Antragsjahr 2007 neu festgesetzt hat. 2 Der
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.