Hochschulrahmengesetz - HRG | § 5 Staatliche Finanzierung

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Hochschulrahmengesetz Inhaltsverzeichnis

Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an den in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen. Dabei sind auch Fortschritte bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags zu berücksichtigen.

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published on 09.04.2015 00:00

Tenor Das angegriffene Urteil wird teilweise geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 12.2.2013 wird aufgehoben, soweit sie damit das Zeugnis vom 28.6.2010 aufgehoben hat. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Kläger und die Beklagte trag
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