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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 25.11.2025

Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu werden.

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Ende des Gesetzes