Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Bestimmung des Hoferben

Zeitreise: 29.03.1976

An die Gültigkeit einer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffenen Verfügung von Todes wegen sind, wenn der Erblasser nach diesem Zeitpunkt gestorben ist, keine höheren als die nach diesem Gesetz vorgesehenen Anforderungen zu stellen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes