Handelsgesetzbuch - HGB | § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung

Der Lagerhalter haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, daß der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Lagerhalter gemäß § 472 Abs. 2 das Gut bei einem Dritten einlagert.

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Handelsgesetzbuch - HGB | § 472 Versicherung, Einlagerung bei einem Dritten


(1) Der Lagerhalter ist verpflichtet, das Gut auf Verlangen des Einlagerers zu versichern. Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so hat ihn der Lagerhalter auf die Möglichkeit hinzuweisen, das Gut zu versichern. (2) Der Lagerhalter ist nur berechti

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Apr. 2013 - I ZR 160/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 160/12 vom 11. April 2013 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. April 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büscher, Dr. Ko

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2014 - I ZR 209/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 2 0 9 / 1 2 Verkündet am: 19. März 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2005 - I ZR 68/03

bei uns veröffentlicht am 15.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 68/03 Verkündet am: 15. September 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Sept. 2005 - I ZR 58/03

bei uns veröffentlicht am 15.09.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 58/03 Verkündet am: 15. September 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2018 - I ZR 146/17

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Berichtigt durch Beschluss vom 10. Januar 2019 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 146/17 Verkündet am: 20. September 2018 Führinger Just

Landgericht Mönchengladbach Urteil, 30. Okt. 2015 - 7 O 31/15

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin nimmt für sich i

Landgericht Hamburg Urteil, 02. Okt. 2014 - 413 HKO 4/14

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Ihr werden auch die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten auferlegt. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2014 - I ZR 48/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 4 8 / 1 3 Verkündet am: 8. Mai 2014 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Apr. 2014 - 3 U 150/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23.07.2013, 43 O 46/12 KfH, in Ziffer 1. des Tenors a b g e ä n d e r t. Di

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 17. Nov. 2009 - 3 W 50/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2009

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 04.08.2009 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 20.07.2009 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Gründe   I. 1 Mit Sch

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Okt. 2006 - 15 U 48/05

bei uns veröffentlicht am 18.10.2006

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 11.02.2005 - 13 O 59/03 KfH I - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf

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(1) Der Lagerhalter ist verpflichtet, das Gut auf Verlangen des Einlagerers zu versichern. Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so hat ihn der Lagerhalter auf die Möglichkeit hinzuweisen, das Gut zu versichern. (2) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, das Gut...