Heilverfahrensverordnung - HeilVfV 2020 | § 4 Durchgangsärztliche und besondere unfallmedizinische Behandlung

(1) Ist auf Grund einer Verletzung mit einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit über den Unfalltag hinaus oder mit einer Behandlungsbedürftigkeit zu rechnen, so hat sich die verletzte Person von einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt untersuchen und behandeln zu lassen. Dabei hat die verletzte Person die freie Wahl unter den am Unfall-, Dienst- oder Wohnort niedergelassenen oder an einem dortigen Krankenhaus tätigen Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzten.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 entfällt bei

1.
Verletzungen, die ausschließlich die Augen, die Zähne, den Hals, die Nase oder die Ohren betreffen,
2.
rein psychischen Gesundheitsstörungen,
3.
medizinischen Notfällen sowie
4.
Unfällen im Ausland.

(3) Sofern wegen der Art und Schwere der Verletzung eine besondere unfallmedizinische Behandlung erforderlich ist, hat die Dienstunfallfürsorgestelle dafür Sorge zu tragen, dass die verletzte Person in einem Krankenhaus im Sinne des § 34 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch behandelt wird.

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Referenzen - Gesetze | § 4 HeilVfV 2020

§ 4 HeilVfV 2020 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 4 HeilVfV 2020 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 34 Durchführung der Heilbehandlung


(1) Die Unfallversicherungsträger haben alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-

Referenzen - Urteile | § 4 HeilVfV 2020

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 4 HeilVfV 2020.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2014 - 23 K 4654/13

bei uns veröffentlicht am 25.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu volls

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2014 - 23 K 2599/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vom 1. Oktober 2009 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 15. März 2010 verpflichtet, die Rechnung der Praxis für Physiotherapie W.         vom 6. Juli 2009 in Höhe

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2014 - 23 K 7149/09

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I.Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vom 19. Juni 2009 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2009 verpflichtet, 1.die Rechnung der Dres. T.        & H.         vom 4. Mai 2009 in Höhe von 5

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 27. Jan. 2014 - 23 K 6114/10

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I.      Soweit die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rechnung der Frau Dr. med. H.       vom 21. Januar 2010 in Höhe von 154,19 Euro übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II.      Die Beklagte

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(1) Die Unfallversicherungsträger haben alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung...
(1) Die Unfallversicherungsträger haben alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitig nach dem Versicherungsfall einsetzende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlung...