Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 168 Entscheidung der Vergabekammer

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens 10 Millionen Euro. § 61 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 169 Aussetzung des Vergabeverfahrens


(1) Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen. (2) Die Vergab

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 178 Beschwerdeentscheidung


Hält das Gericht die Beschwerde für begründet, so hebt es die Entscheidung der Vergabekammer auf. In diesem Fall entscheidet das Gericht in der Sache selbst oder spricht die Verpflichtung der Vergabekammer aus, unter Berücksichtigung der Rechtsauffas
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 167 Beschleunigung


(1) Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung schriftlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann der Vorsitzende im Ausnahmefall die Frist durch

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung


(1) Verfügungen der Kartellbehörde sind zu begründen und mit einer Belehrung über das zulässige Rechtsmittel den Beteiligten nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes zuzustellen. § 5 Absatz 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes und § 1

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 13. Dez. 2016 - Z3-3/3194/1/45/11/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU von der Vergabekammer Südbayern folgende Fragen zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 31. Jan. 2019 - Z3-3-3194-1-35-10/18

bei uns veröffentlicht am 31.01.2019

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Ausgestaltung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens, insbesondere durch den Ausschluss von seilgezogenen Kabelpflügen ohne Eigenantrieb und Vibrationsschwert, in

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Apr. 2019 - Z3-3-3194-1-43-11/18

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zwec

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 19. Apr. 2018 - RMF-SG21-3194-3-6

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Der Vergabestelle wird aufgegeben, die Wertung der Angebote unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekamm

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Sept. 2018 - Verg 4/18

bei uns veröffentlicht am 21.09.2018

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 19.04.2018, Az.: RMF-SG21-3194-3-6, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin bei fortbestehender Beschaffu

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Feb. 2019 - Verg 11/18

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 04.10.2018, Az. Z3-3-3194-1-27-08/18 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziff.1 Satz 2 wie folgt neu gefasst wird: Bei for

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 04. Sept. 2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. Bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht wird die Antragsgegnerin verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauff

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 11. Aug. 2017 - 21.VK - 3194 - 11/17

bei uns veröffentlicht am 11.08.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt. Die Vergabestelle wird verpflichtet, sowohl das Angebot der Antragstellerin als auch das Angebot der Beigeladene

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 24. Juli 2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Das streitgegenständliche Vergabeverfahren wird in Los 1 (K…) aufgehoben. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen d

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 14. Feb. 2017 - Z3-3/3194/1/54/12/16

bei uns veröffentlicht am 14.02.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag auf die Lose 1 (Stellplatz G.) und 2 (Stellplatz L.) zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 3. Der Antragsgegner und die Be

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 29. Juni 2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17

bei uns veröffentlicht am 29.06.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Festsetzung einer nicht angemessenen Vergütung im streitgegenständlichen Vergabeverfahren in ihren Rechten verletzt wurde. 2. Im Übrigen wird das Nachprüfungsverfa

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 04. Juli 2017 - Z3-3-3194-1-17-04/17

bei uns veröffentlicht am 04.07.2017

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Zuschlag an die Beigeladene vom 22.03.2017 unwirksam ist. 2. Dem Antragsgegner wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu er

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 26. Jan. 2018 - RMF - SG21- 3194 - 2-15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle. 3. Die Beigeladene trägt ih

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 23. Jan. 2018 - RMF-SG 21-3194-2-19

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die ASt trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der VSt und der BGI. 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch d

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 09. Jan. 2018 - RMF-SG21-3194-02-17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle. 3. Die Beigeladene trägt ihre

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Juni 2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. Die Beigeladene

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 26. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-3-19

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. 2. Es wird festgestellt, dass die zwischen der Vergabestelle und der Beigeladenen abgeschlossene Durchführungsvereinbarung vom xx.xx….

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 12. Aug. 2016 - Z3-3/3194/1/27/07/16

bei uns veröffentlicht am 12.08.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der zwischen der Auftraggeberin und der Beigeladenen am 07.07.2016 geschlossene Vertrag über die „Versorgung von Asylbewerbern in der Doppeltraglufthalle U…“, unwirksam ist. 2. D

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 30. Aug. 2016 - Z3-3/3194/1/28/07/16

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im streitgegenständlichen Vergabeverfahren den Zuschlag auf die Angebote der Beigeladenen zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird in den Stand vor Versand der Vergabeunterlagen zurückversetz

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 04. Sept. 2018 - RMF - SG21 - 3194-03-25

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt, soweit er die Feststellung der Unwirksamkeit der erfolgten Aufhebung verlangt. 2. Es wird festgestellt, dass die Aufhebung rechtswidrig war und die Antragstellerin dadurch in ihren Rechten verl

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 11. Juli 2018 - RMF-SG21-3194-03-15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle und der Beigeladenen. 3. Die H

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 02. Jan. 2018 - Z3-3-3194-1-47-08/17

bei uns veröffentlicht am 02.01.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Durchführung des Verfahrens zur Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI, LPH 3-6, 8 und Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 3-9 sowie örtliche Bauübe

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 27. Sept. 2016 - 21.VK - 3194 – 34/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt ist. Das Vergabeverfahren wird zurückversetzt in den Stand vor der öffentlichen Bekanntmachung und ist unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der V

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 11. Dez. 2018 - Z3-3-3194-1-45-11/16

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor 1. Das Nachprüfungsverfahren wird eingestellt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. 3. Für d

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 21. Dez. 2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

bei uns veröffentlicht am 21.12.2018

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners. 3. Für das

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 16. März 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag auf die Lose 1 (Stellplatz G.) und 2 (Stellplatz L.) zu erteilen. 2. Das Vergabeverfahren wird aufgehoben. 3. Der Antragsgegner und d

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 13. Jan. 2017 - 21.VK-3194-38/16

bei uns veröffentlicht am 13.01.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Vergabestelle. 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächti

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 05. Okt. 2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

Tenor 1.Es wird gemäß § 114 Abs. 2 S. 2 GWB festgestellt, dass die am 11.08.2016 erfolgte Zurückversetzung der ursprünglichen Ausschreibung in den Stand vor Aufforderung zur Abgabe der Angebote und die daraufhin erfolgten Änderungen a

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 13. Feb. 2018 - Z3-3-3194-1-53-11/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin durch die Aufhebung der Ausschreibung in ihren Rechten verletzt ist. 2. Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen. 3. Die Antragstellerin und der Antragsgeg

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. März 2017 - Verg 15/16

bei uns veröffentlicht am 13.03.2017

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 08.12.2016, Az. 21.VK - 3194 - 37/16 aufgehoben. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, bei Fortbestehen der Beschaffun

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Jan. 2019 - Verg 30/18

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen, darunter den angerufenen Vergabesenat, ist zulässig 1G r ü n d e 2I. 3Mit am 03.11.2017 abgesandter Bekanntmachung schrieb die Antragsgegnerin, eine gesetzliche Krankenkasse, die Vergabe „Ver

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 10. Juli 2018 - Verg 1/18

bei uns veröffentlicht am 10.07.2018

1. Auf sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 2018 aufgehoben. 2. Dem Auftraggeber wird untersagt, auf der Grundlage der vorliegenden Vergabeunterlagen den Auftrag zu ert

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 23. Mai 2018 - Verg 2/18

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 28. März 2018 wird als unbegründet verworfen mit der Maßgabe, dass der Nachprüfungsantrag unzulä

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 23. Apr. 2018 - 17 Verg 1/18

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor 1. Der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2017 - 1 VK 5/17 - ist mit Ausnahme der Nichterhebung von Kosten bei der Antragsgegnerin wirkungslos. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 14. Nov. 2017 - 3 A 14/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor Es wird festgestellt, dass der Rettungsdienstvertrag vom 15.10.2003 / 15.01.2004 über den 31.12.2018 hinaus fortbesteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger und der Beklagte tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst so

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2017 - X ZB 3/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 3/17 Verkündet am: 4. April 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 16. Dez. 2016 - 7 Verg 6/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor Das Nachprüfungsverfahren und damit auch die gegen den Beschluss der zweiten Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. September 2016 gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin haben sich durch Erteilung des Zuschlags erledig

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2016 - X ZR 122/14

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Berichtigt durch Beschluss vom 17. Januar 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 122/14 Verkündet am: 29. November 2016 Anderer Justizang

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Sept. 2016 - 7 L 2411/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag der Beigeladenen zu 2. und 3. auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die außer

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(1) Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung schriftlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. Bei besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten kann der Vorsitzende im Ausnahmefall die Frist durch Mitteilung an...
(1) Verfügungen der Kartellbehörde sind zu begründen und mit einer Belehrung über das zulässige Rechtsmittel den Beteiligten nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes zuzustellen. § 5 Absatz 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes und § 178 Absatz 1...