Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 116 Besondere Ausnahmen

(1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber, wenn diese Aufträge Folgendes zum Gegenstand haben:

1.
Rechtsdienstleistungen, die eine der folgenden Tätigkeiten betreffen:
a)
Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt in
aa)
Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vor nationalen oder internationalen Gerichten, Behörden oder Einrichtungen,
bb)
nationalen oder internationalen Schiedsgerichts- oder Schlichtungsverfahren,
b)
Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt, sofern diese zur Vorbereitung eines Verfahrens im Sinne von Buchstabe a dient oder wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Angelegenheit, auf die sich die Rechtsberatung bezieht, Gegenstand eines solchen Verfahrens werden wird,
c)
Beglaubigungen und Beurkundungen, sofern sie von Notaren vorzunehmen sind,
d)
Tätigkeiten von gerichtlich bestellten Betreuern, Vormündern, Pflegern, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen oder Verwaltern oder sonstige Rechtsdienstleistungen, deren Erbringer durch ein Gericht dafür bestellt oder durch Gesetz dazu bestimmt werden, um bestimmte Aufgaben unter der Aufsicht dieser Gerichte wahrzunehmen, oder
e)
Tätigkeiten, die zumindest teilweise mit der Ausübung von hoheitlichen Befugnissen verbunden sind,
2.
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, es sei denn, es handelt sich um Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, die unter die Referenznummern des Common Procurement Vocabulary 73000000-2 bis 73120000-9, 73300000-5, 73420000-2 und 73430000-5 fallen und bei denen
a)
die Ergebnisse ausschließlich Eigentum des Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit werden und
b)
die Dienstleistung vollständig durch den Auftraggeber vergütet wird,
3.
den Erwerb, die Entwicklung, die Produktion oder die Koproduktion von Sendematerial für audiovisuelle Mediendienste oder Hörfunkmediendienste, wenn diese Aufträge von Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten oder Hörfunkmediendiensten vergeben werden, die Ausstrahlungszeit oder die Bereitstellung von Sendungen, wenn diese Aufträge an Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten oder Hörfunkmediendiensten vergeben werden,
4.
finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten, Dienstleistungen der Zentralbanken sowie mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus durchgeführte Transaktionen,
5.
Kredite und Darlehen, auch im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten oder
6.
Dienstleistungen, die an einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 Nummer 1 bis 3 vergeben werden, der ein auf Gesetz oder Verordnung beruhendes ausschließliches Recht hat, die Leistungen zu erbringen.

(2) Dieser Teil ist ferner nicht auf öffentliche Aufträge und Wettbewerbe anzuwenden, die hauptsächlich den Zweck haben, dem öffentlichen Auftraggeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 137 Besondere Ausnahmen


(1) Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit, wenn die Aufträge Folgendes zum Gegenstand haben: 1. Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 116

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 149 Besondere Ausnahmen


Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von: 1. Konzessionen zu Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 1,2. Konzessionen zu Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Sinne des § 116 Absatz 1 Nummer 2,3. Konzessionen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 99 Öffentliche Auftraggeber


Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewe

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68 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2009 - X ZB 1/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 1/09 vom 29. September 2009 in dem Kostenfestsetzungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: nein Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren RVG § 15a Abs. 1, Abs. 2, 3. Alt.; RVG-VV Vorbemerku

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2011 - X ZB 5/10

bei uns veröffentlicht am 25.10.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 5/10 vom 25. Oktober 2011 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Gebührenbeschwerde in Vergabesache GWB §§ 116, 128; GKG § 66 Abs. 8, § 68 Abs. 3 a) Die Bemes

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Nov. 2009 - X ZB 8/09

bei uns veröffentlicht am 10.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 8/09 vom 10. November 2009 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Endoskopiesystem GWB §§ 107 Abs. 2 Satz 2, 117 Abs. 1; VOL/A 2006 § 3 a Nr. 1 Abs. 5 lit. b a) D

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2012 - X ZB 5/11

bei uns veröffentlicht am 23.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 5/11 vom 23. Januar 2012 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Rettungsdienstleistungen III GWB § 99 Abs. 4 aF; GVG § 17a Abs. 2 a) Auf Dienstleistungskonzess

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 26/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 26/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 128 Abs. 4 Satz 2 Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurüc

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 15/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 15/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Nachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 124 Abs. 2 Wird ein Nachprüfungsantrag nach einer zulässigen Divergenzvorlage gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 22/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 22/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GWB § 128 Abs. 4 Satz 2 Nimmt der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer zurüc

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 24/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 24/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2005 durch den Richter Scharen, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und die Richter Prof.

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2005 - X ZB 25/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 25/05 vom 25. Oktober 2005 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2005 durch den Richter Scharen, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens sowie die Richter Prof

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2011 - X ZR 143/10

bei uns veröffentlicht am 09.06.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 143/10 Verkündet am: 9. Juni 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2011 - X ZB 4/10

bei uns veröffentlicht am 08.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/10 Verkündet am: 8. Februar 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2008 - X ZB 17/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 17/08 vom 15. Juli 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ nein Rabattvereinbarungen GWB § 114 Abs. 1, § 116 Abs. 1, 3; SGB V § 130a Abs. 8, 9; GVG § 17a a) Gegen die Entscheidung einer

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2008 - X ZB 19/07

bei uns veröffentlicht am 23.09.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 19/07 vom 23. September 2008 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren GWB § 128 Abs. 4 Satz 3; RVG § 14 Abs. 1; RVG-VV Nrn. 2300, 2301 Die Ge

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2000 - X ZB 14/00

bei uns veröffentlicht am 19.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 14/00 vom 19. Dezember 2000 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GWB § 107 Sobald das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags an einen Bieter abgeschlos

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Sept. 2003 - X ZB 12/03

bei uns veröffentlicht am 16.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 12/03 vom 16. September 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja BGHZ : nein BGHR : ja GWB §§ 116, 124 Abs. 2 a) Im Vergabenachprüfungsverfahren entscheiden die Vergabesenate der Oberlandesgerichte über

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2019 - 12 C 19.621

bei uns veröffentlicht am 26.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen. III. Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 08. Apr. 2016 - Z3-3/3194/1/57/11/15

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor 1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Richtlinie 89/665/EWG in der Fassung der Richtlinie 2007/66/EG von der Vergabekammer Südbayern folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. März 2016 - Verg 14/15

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 07.10.2015 (Az.: Z3-3-3194-1-36-05/15) wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlic

Vergabekammer Nordbayern Beschluss, 14. Okt. 2015 - 21.VK-3194/23/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Gründe Vergabekammer Nordbayern Regierung von Mittelfranken Az.: 21.VK - 3194 - 23/15 Beschluss vom 14.10.2015 Nachprüfungsantrag: ... Bevollmächtigter: Rechtsanwälte U. & Kollegen Frau RAin I. P-str. ...,

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - Verg 07/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 14.08.2015, Az. Z 3 3194 33- 05/15 wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht München Beschluss, 02. Sept. 2015 - Verg 06/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 23.06.2015, Az. 21. vk-3194-19/15, in Ziffer 2 dahingehend abgeändert, dass die für das Verfahren vor der Vergabekammer angef

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Apr. 2017 - X ZB 3/17

bei uns veröffentlicht am 04.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 3/17 Verkündet am: 4. April 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. März 2017 - 7 Verg 8/16

bei uns veröffentlicht am 17.03.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 16. Dez. 2016 - 7 Verg 6/16

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor Das Nachprüfungsverfahren und damit auch die gegen den Beschluss der zweiten Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. September 2016 gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin haben sich durch Erteilung des Zuschlags erledig

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 14. Okt. 2016 - 7 Verg 3/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor 1. Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2016 und des Beigeladenen vom 18. Mai 2016 wird der Beschluss der Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Mai 2016 (2 VK LSA 4=715) teilweise abgeändert und wie

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Sept. 2016 - 7 Verg 5/16

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde vom 15. August 2016 gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Juli 2016, Az.: 1 VK 08/16, bis zur Entscheidung über die B

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 05. Sept. 2016 - VII-Verg 19/16

bei uns veröffentlicht am 05.09.2016

Tenor Die Untätigkeitsbeschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin werden je zur Hälfte dem Antragsgegner und der Beigeladenen auferlegt. Stre

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Juni 2016 - 7 Verg 2/16

bei uns veröffentlicht am 17.06.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. März 2016 mit Ausnahme der Kostenentscheidung aufgehoben. Die Sache wird gemäß § 17 a Abs. 2 S. 1 GVG an das La

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 15. Apr. 2016 - 7 Verg 1/16

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. Dezember 2015 mit Ausnahme der Kostenentscheidung aufgehoben. Die Sache wird gemäß § 17 a Abs.2 S.1 GVG an das

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VII-Verg 37/14

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln vom 20. November 2015 (VK VOB 33/14) aufgehoben. II. Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin bei der am 30.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 04. Aug. 2015 - VII-Verg 1/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 15. Dezember 2014, VK 26/2013-L, dort Ziffer 4 des Beschlusstenors, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschw

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 23. Dez. 2014 - VII-Verg 37/13

bei uns veröffentlicht am 23.12.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin und die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23. Oktober 2013 (VK 2-64/13) werden zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werde

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Dez. 2014 - VII-Verg 18/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Auf die Anschlussbeschwerde der Beigeladenen wird unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 21.04.2014, VK 04/14, der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin abgelehnt. Die sofortige Beschwerde der

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 30. Apr. 2014 - 2 Verg 2/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Januar 2014 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens..

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2014 - VII-Verg 11/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2014

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 6. Februar 2014 (VK 22/13//15/12V) aufgehoben und wird der Vollstreckungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen. Die

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 27. Feb. 2014 - 2 Verg 5/13

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. Oktober 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 3 des Beschlussausspruchs wie fol

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 17. Jan. 2014 - 2 Verg 6/13

bei uns veröffentlicht am 17.01.2014

Tenor Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2013 bis zum Abschluss des..

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2013 - VII-Verg 13/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 13. Mai 2013 (VK. 1-09/12) unter Ziff. 3 des Tenors wie folgt abgeändert: Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigt

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 07. Aug. 2013 - VII-Verg 14/13

bei uns veröffentlicht am 07.08.2013

Tenor Auf die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und des Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 8. Mai 2013 (VK-40/2012-B) aufgehoben.Der Nachprüfungsantrag wird abgelehnt.Die Kosten des Verf

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. März 2013 - 2 Verg 1/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. Januar 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfah

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 26. Juli 2012 - 2 Verg 2/12

bei uns veröffentlicht am 26.07.2012

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. Januar 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der auß

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Apr. 2011 - 1 Verg 5/10

bei uns veröffentlicht am 27.04.2011

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft vom 17. November 2010 – 1 VK 13/2010 – wird zurückgewiesen. 2. Die Beigeladene trägt di

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 01. Apr. 2011 - 15 Verg 1/11

bei uns veröffentlicht am 01.04.2011

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg vom 26.01.2011 - 1 VK 70/10, 1 VK 71/10, 1 VK 72/10 - wird zurückgewiesen.2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu

Bundessozialgericht Beschluss, 07. Sept. 2010 - B 1 KR 1/10 D

bei uns veröffentlicht am 07.09.2010

Tenor Es ist kein Streitwert nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) festzusetzen. Gründe 1

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 12. Juli 2010 - 1 Verg 9/10

bei uns veröffentlicht am 12.07.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 14.05.2010 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 €

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 24. Juni 2010 - 1 Verg 4/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt vom 1.2.2010 (1 VK LvwA 63/09) aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, das bisherige Vergabeverfa

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 27. Mai 2010 - 1 Verg 1/10

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 18.12.2009 (VK 2 LVwA LSA – 30/09) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlic

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 29. Apr. 2010 - 1 Verg 3/10

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tenor Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 23. Dezember 2009, Geschäftszeichen 1 VK LVwA 54/09, wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahr

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 22. Apr. 2010 - 1 Verg 11/09

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Tenor Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der E. GmbH mit Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 27.10.2009 ist das gerichtliche Beschwerdeverfahren gemäß § 240 ZPO analog unterbrochen. Gründe I. 1 Die Antrag

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 25. Feb. 2010 - 1 Verg 14/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vom 10.12.2009 - unter Aufrechterhaltung im Übrigen - hinsichtlich der Entscheidung über die Höhe der Kosten (

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Öffentliche Auftraggeber sind 1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art...