Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ 1987 | § 12 Überprüfung
Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ 1987 | § 12 Überprüfung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}

Gebührenordnung für Zahnärzte Inhaltsverzeichnis
Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 23/01/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 161/02 Verkündet am: 23. Januar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GOZ § 6 Abs.
published on 28/01/2010 00:00
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. August 2008 - 9 K 458/08 -
wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 27/06/2007 00:00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin ihre Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03. November 2004 - 18 K 2564
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.