Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 6 Gebühren für andere Leistungen

(1) Erbringen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Chirurgen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen - Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316) - aufgeführt sind, sind die Vergütungen für diese Leistungen nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.

(2) Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.

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Referenzen - Gesetze | § 11 BSHG§76DV

§ 11 BSHG§76DV zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 11 BSHG§76DV wird zitiert von 1 anderen §§ im Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung


(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung,2. bei Gebühren die Nummer und die

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 11 BSHG§76DV.

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2020 - VI ZR 92/19

bei uns veröffentlicht am 28.01.2020

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 92/19 Verkündet am: 28. Januar 2020 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2004 - III ZR 344/03

bei uns veröffentlicht am 13.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 344/03 Verkündet am: 13. Mai 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ §§ 4 Abs. 2a,

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2019 - III ZB 98/18

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 98/18 vom 6. Juni 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 2; GOÄ Nummer 5855 a) Der Umstand, dass der gerichtlich bestellte Sachverständig

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2010 - III ZR 147/09

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 147/09 Verkündet am: 21. Januar 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GOÄ § 4 Abs. 2,

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - 1 StR 45/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 45/11 vom 25. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StGB § 263 Abs. 1 und 3 Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlic

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2006 - III ZR 223/05

bei uns veröffentlicht am 23.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 223/05 Verkündet am: 23. März 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GOÄ § 1 Die Ge

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2006 - III ZR 117/06

bei uns veröffentlicht am 21.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 117/06 Verkündet am: 21. Dezember 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 4 A

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2003 - III ZR 389/02

bei uns veröffentlicht am 18.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 389/02 Verkündet am: 18. September 2003 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GOÄ Gebührenverz

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2003 - III ZR 416/02

bei uns veröffentlicht am 18.09.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 416/02 Verkündet am: 18. September 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ________________

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2018 - 14 ZB 17.1474

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.284,07 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Mai 2016 - 3 BV 14.2504

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 23. September 2014 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 17. Mai 2011 und dessen Widerspruchsbescheid vom 12. Septembe

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Aug. 2018 - 25 W 937/18

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 07.06.2018, Az. 12 O 14827/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die Rechtsb

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 10. Nov. 2015 - B 5 K 15.239

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 5 K 15.239 Im Namen des Volkes Urteil vom 10. November 2015 rechtskräftig: Nein 5. Kammer Sachgebiets-Nr. 1315 Hauptpunkte: - Beih

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Juni 2018 - W 1 K 17.680

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Juni 2017 - AN 1 K 17.00461

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … 1964 geborene Kläger ist Beamter im Diens

Amtsgericht Nürnberg Endurteil, 01. Juni 2017 - 37 C 1874/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 12. Mai 2015 - B 5 K 14.695

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung von Beihilfe für ambulan

Amtsgericht München Endurteil, 12. Dez. 2018 - 262 C 18626/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.974,03 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.08.2017 sowie weitere 334,75 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpu

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 10. Dez. 2018 - 5 K 3889/17

bei uns veröffentlicht am 10.12.2018

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurück genommen hat und die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheids  des M.

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 03. Feb. 2017 - 5 K 950/16.KO

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 10. Dezember 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Juni 2016 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 1.652,42 € zu gewähren. Im Übrigen wir

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 1 K 3094/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides vom 14.01.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2016 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 798,29 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 1 K 4550/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides vom 10.09.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.04.2016 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 1.656,44 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Klag

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 13. Sept. 2016 - L 4 KR 320/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 8. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Gründe

Landgericht Dortmund Urteil, 17. Aug. 2016 - 2 O 252/14

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.810,38 € (i. W. eintausendachthundertzehn 38/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2014 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kl

Amtsgericht Köln Urteil, 16. März 2016 - 144 C 168/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor 1.       Die Klage wird abgewiesen. 2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils voll

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 07. März 2016 - 1 K 498/15.NW

bei uns veröffentlicht am 07.03.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Beihilfeleistungen zu seinen A

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 22. Juli 2015 - 12 K 3992/13

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger weitere Kassenleistungen in Höhe von 542,30 EUR zu gewähren.Die Bescheide vom 07.02.2013, 19.02.2013 und 23.04.2013 sowie der Widerspruchsbescheid vom 18.09.2013 werden aufgehoben, soweit sie entgegen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Juli 2015 - 2 Sa 428/14

bei uns veröffentlicht am 09.07.2015

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 25.02.2014 - 7 Ca 3855/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten im vorlieg

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Juni 2015 - 26 K 4701/14

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Das Gericht schlägt den Beteiligten zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits gemäß § 106 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) folgenden Vergleich vor: 1.       Die Beklagte gewährt dem Kläger über die durch Bescheid vom 23. Mai 2013

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 25. Sept. 2014 - 6 A 77/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung seines Bescheids vom 10.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2013 verpflichtet, dem Kläger weitere Beihilfe in Höhe von 349,72 € für die Rechnungen vom 03. und 16.08.2012 zu

Bundessozialgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - B 1 KR 65/12 R

bei uns veröffentlicht am 02.09.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 26. Juni 2014 - 4 U 56/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung beider Parteien wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel und unter Abweisung der in zweiter Instanz erweiterten Klage - das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 08. August 2013, Az.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 28. Okt. 2013 - 12 K 63/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für Aufwendungen aufgrund der Rechnung der P. vom 06.02.2012 weitere Kassenleistungen in Höhe von 15,30 EUR zu gewähren.Die Bescheide der Beklagten vom 27.02.2012 und 04.06.2012 und deren Widerspruc

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Mai 2013 - 12 K 4123/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für Aufwendungen auf Grund der Rechnung von m. vom 12.10.2010 weitere Kassenleistungen in Höhe von 846,72 EUR zu gewähren.Der Bescheid der Beklagten vom 19.04.2011 und deren Widerspruchsbescheid vom

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 17. Sept. 2012 - 12 K 1012/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2012

Tenor Das Verfahren wird nach Erledigung in der Hauptsache eingestellt, soweit die Klage auf Kassenleistungen in Höhe von 562,45 EUR gerichtet gewesen ist.Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für Aufwendungen aufgrund der Rechnungen von Prof.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 19. Nov. 2009 - 7 U 60/09

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

Tenor 1. Auf die Berufung des Streithelfers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27. Februar 2009 - 22 O 379/06 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.230,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 02. Juli 2008 - 12 K 5433/07

bei uns veröffentlicht am 02.07.2008

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere Kassenleistungen in Höhe von 101,84EUR nebst 5 % Zinsen über den Basiszinssatz seit Klageerhebung (17.10.2007) zu bezahlen. Der Bescheid der Beklagten vom 28.07.2006 und deren Wider

Amtsgericht Tübingen Urteil, 22. Feb. 2006 - 3 C 312/03

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13,12 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 12.04.2003 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.