Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 3 Vergütungen
Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 3 Vergütungen
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Gebührenordnung für Ärzte Inhaltsverzeichnis
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen Praxisstelle des Arztes und Besuchsstelle tritt an die Stelle des Wegegeldes eine Reiseentschädigung.
(2) Als Reiseentschädigung erhält der Arzt 1. 50 Deutsche Pfennige für
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 27/05/2004 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 264/03 Verkündet am: 27. Mai 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GOZ §§ 4 Abs. 3
published on 25/01/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 45/11 vom 25. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StGB § 263 Abs. 1 und 3 Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlic
published on 02/05/2016 00:00
Tenor
I.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. November 2013 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Landesamts für Finanzen vom 15. April 2013 in Gestalt des Teilabhilfebesche
published on 25/02/2019 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
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