Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 2 Abweichende Vereinbarung

(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Für Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs. 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwerts (§ 5 Abs. 1 Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden.

(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muß neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, daß eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.

(3) Für Leistungen nach den Abschnitten A, E, M und O ist eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 unzulässig. Im übrigen ist bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen Leistungen eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 nur für vom Wahlarzt höchstpersönlich erbrachte Leistungen zulässig.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen


(1) Aufwendungen sind beihilfefähig, wenn zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen 1. die Beihilfeberechtigung besteht oder2. die Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit nach § 4 erfüllt sind.Die Aufwendungen gelten als zu dem Zeitpun
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung


(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung,2. bei Gebühren die Nummer und die
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses


(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Lei

Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ 1982 | § 5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen


Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen nur bis zum 1,8fachen des G

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25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Mai 2004 - III ZR 344/03

bei uns veröffentlicht am 13.05.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 344/03 Verkündet am: 13. Mai 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ §§ 4 Abs. 2a,

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2007 - III ZR 144/07

bei uns veröffentlicht am 20.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 144/07 Verkündet am: 20. Dezember 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 307

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Nov. 2009 - III ZR 110/09

bei uns veröffentlicht am 12.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 110/09 Verkündet am: 12. November 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 1 Abs. 1;

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2012 - 1 StR 45/11

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 45/11 vom 25. Januar 2012 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ______________________ StGB § 263 Abs. 1 und 3 Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlic

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2002 - III ZR 186/01

bei uns veröffentlicht am 13.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 186/01 Verkündet am: 13. Juni 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2006 - III ZR 223/05

bei uns veröffentlicht am 23.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 223/05 Verkündet am: 23. März 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GOÄ § 1 Die Ge

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2000 - III ZR 356/98

bei uns veröffentlicht am 09.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 356/98 Verkündet am: 9. März 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja zu I der Entscheidungsgründe BG

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2006 - III ZR 117/06

bei uns veröffentlicht am 21.12.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 117/06 Verkündet am: 21. Dezember 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GOÄ § 4 A

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Juni 2014 - 5 K 11.371

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der 1964 geborene Kläger ist Lehrer an der Staatlichen Be

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Juni 2017 - AN 1 K 17.00461

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … 1964 geborene Kläger ist Beamter im Diens

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. März 2017 - L 5 KR 1036/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 21.03.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Erstattung der Kosten fü

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 1 K 3094/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides vom 14.01.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.04.2016 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 798,29 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2016 - 1 K 4550/16

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Beihilfebescheides vom 10.09.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.04.2016 verpflichtet, dem Kläger eine weitere Beihilfe in Höhe von 1.656,44 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Klag

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2016 - III ZR 286/15

bei uns veröffentlicht am 03.11.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 286/15 Verkündet am: 3. November 2016 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 125 Satz

Amtsgericht Köln Urteil, 16. März 2016 - 144 C 168/15

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor 1.       Die Klage wird abgewiesen. 2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils voll

Landgericht Wuppertal Urteil, 27. Aug. 2015 - 9 S 52/15

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 391 C 146/13, vom 8.1.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreites werden der Klägerin auferl

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 26. Juni 2014 - 4 U 56/13

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor I. Auf die Berufung beider Parteien wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel und unter Abweisung der in zweiter Instanz erweiterten Klage - das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 08. August 2013, Az.

Landgericht Bonn Urteil, 26. Feb. 2014 - 9 O 343/13

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nic

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2014 - L 5 KR 102/12

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 18. September 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelass

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 24. Okt. 2013 - 8 K 2538/12

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Der Leistungsbescheid des Beklagten wird aufgehoben, soweit mit ihm die Erstattung von Kosten in Höhe von mehr als 986,53 € gefordert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Von den Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger 1/3 und der Bekl

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 08. Mai 2013 - 5 A 171/11

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm eine zusätzliche Beihilfe zu gewähren. 2 Der Kläger ist als Beamter des Landes-Anhalt beihilfeberechtigt. Er beantragte am 4. November 2010, ihm eine Beihilfe u.a. für Leis

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 23. Apr. 2013 - 2 S 2287/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2012 - 9 K 1271/11 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für die stationäre Krankenhausunterbringung in der ... Klinik eine weitere Be

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2010 - L 11 KR 1871/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 28. Januar 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist di

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 10. März 2009 - 5 U 15/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 7. Mai 2008 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last. III. Das Urtei

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2005 - L 11 KR 3880/04

bei uns veröffentlicht am 25.01.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 24. Juni 2004 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin b

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Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen nur bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes...
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des...