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§ 20Amtlich · § 5 UrhG

Dauer und Gliederung des Studiums

Zeitreise: 22.08.2024

(1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre.

(2) Das Studium ist als dualer Studiengang konzipiert und besteht aus Fachstudien am Fachbereich Landwirtschaftliche Sozialversicherung der Hochschule des Bundes und aus praxisintegrierenden Studienphasen.

(3) Das Studium gliedert sich in folgende Studienabschnitte: StudienabschnittStudienartDauer1231Einführungspraktikumpraxisintegrierende Studienphaseein Monat2GrundstudiumFachstudiensechs Monate3Praktikum Ipraxisintegrierende Studienphasesechs Monate4Hauptstudium IFachstudiendrei Monate5Praktikum IIpraxisintegrierende Studienphasefünf Monate6Hauptstudium IIFachstudiendrei Monate7Praktikum IIIpraxisintegrierende Studienphasedrei Monate8Hauptstudium IIIFachstudiendrei Monate9Hauptstudium IVFachstudiendrei Monate10Praktikum IVpraxisintegrierende Studienphasedrei Monate

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.