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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Studium

Zeitreise: 22.08.2024§ 2 ›

(1) Das duale Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin und zum Diplom-Verwaltungswirt am Fachbereich Landwirtschaftliche Sozialversicherung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung stellt den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung dar.

(2) Studienbeginn ist der 1. Oktober jedes Jahres.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.