Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 69a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

(1) Auf die Rüge eines durch die Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1.
ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.
das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

(2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntmachung der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht. Die Rüge ist bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird; § 66 Absatz 5 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Nummer 2 genannten Voraussetzungen darlegen.

(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(4) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rüge an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.

(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist.

(6) Kosten werden nicht erstattet.

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Referenzen - Gesetze | § 15 RechKredV

§ 15 RechKredV zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 15 RechKredV wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG | § 5 Kostenansatz, Erinnerung, Beschwerde, Gehörsrüge


(1) Die Kosten werden von dem Gerichtsvollzieher angesetzt, der den Auftrag durchgeführt hat. Der Kostenansatz kann im Verwaltungswege berichtigt werden, solange nicht eine gerichtliche Entscheidung getroffen ist. (2) Über die Erinnerung des Kostens

Justizverwaltungskostengesetz - JVKostG | § 22 Einwendungen und gerichtliches Verfahren


(1) Über Einwendungen gegen den Ansatz der Kosten oder gegen Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Justizbehörde ihren Sitz hat. Für das gerichtliche Verfahren sind die § 66 Absatz 2 bis 8 sowie die §§ 67 und
§ 15 RechKredV zitiert 1 andere §§ aus dem Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung.

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 66 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde


(1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Sind die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt, ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig. W

Referenzen - Urteile | § 15 RechKredV

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 15 RechKredV.

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2017 - IX ZR 99/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 99/16 vom 22. Juni 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:220617BIXZR99.16.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richterin Lohmann, die Rich

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2011 - X ZB 4/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 4/10 vom 19. Juli 2011 in dem Vergabenachprüfungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II GKG § 50 Abs. 2; GWB § 101b Abs. 1 Nr. 2, § 107 Abs. 2; VgV § 3 a) Wi

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2019 - V ZB 110/18

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 110/18 vom 22. Mai 2019 ECLI:DE:BGH:2019:220519BVZB110.18.0 Richterin Dr. Stresemann, die Richterinnen Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Brückner, den Richter Dr. Göbel und die Richterin Haberkamp besch

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2017 - III ZR 444/16

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 444/16 vom 12. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:120117BIIIZR444.16.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Januar 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann, die Richter Sei

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2019 - III ZB 42/19

bei uns veröffentlicht am 01.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 40/19 III ZB 41/19 III ZB 42/19 vom 1. August 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:010819BIIIZB40.19.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. August 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dr. H

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2019 - III ZB 41/19

bei uns veröffentlicht am 01.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 40/19 III ZB 41/19 III ZB 42/19 vom 1. August 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:010819BIIIZB40.19.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. August 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dr. H

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Aug. 2019 - III ZB 40/19

bei uns veröffentlicht am 01.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 40/19 III ZB 41/19 III ZB 42/19 vom 1. August 2019 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:010819BIIIZB40.19.0 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1. August 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dr. H

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Nov. 2019 - I ZB 56/19

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 56/19 vom 12. November 2019 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2019:121119BIZB56.19.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. November 2019 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch,

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Apr. 2011 - I ZB 41/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 41/09 vom 20. April 2011 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Prof. Dr. Büsche

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - IV ZR 146/10

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 146/10 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt und den Rich

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Nov. 2014 - 11 C 14.1481

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor Die Anhörungsrüge wird verworfen. Gründe I. Im Klageverfahren, Az. RO 5 K 13.1734, setzte das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 21. Oktober 2013 den vorläufigen Streitwert auf 2500 Euro fest.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2016 - 10 BV 16.962

bei uns veröffentlicht am 02.12.2016

Tenor I. Die Anhörungsrügen werden zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Mit Bescheid vom 19. Juni 2008 untersagte die Antragsgegnerin der Ant

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Okt. 2016 - 22 C 16.2132

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor Der Gegenvorstellung wird nicht entsprochen; die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Gründe 1. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2016 hat der Verwaltungsgerichtshof (Einzelrichter) eine Streitwertbeschwerde de

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Juli 2017 - L 20 KR 333/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 17.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. II. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 430,-

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2017 - 4 S 17.986

bei uns veröffentlicht am 19.06.2017

Tenor Die Anhörungsrüge gegen den Streitwertbeschluss vom 2. Mai 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Urteil vom 2. Mai 2017 (Az. 4 B 15.878) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Ver

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2015 - 15 C 15.1674

bei uns veröffentlicht am 13.08.2015

Tenor In Abänderung des Beschlusses vom 6. Februar 2015 (Az.: 15 B 14.1832) wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf 10.000 € festgesetzt. Gründe I. [1] Mit Urteil vom 6. Februar 2015, der Klägerin z

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Feb. 2018 - X S 1/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Anhörungsrüge des Rügeführers gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 30. November 2017 X E 12/17 wird als unzulässig verworfen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2017 - I ZB 102/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 102/16 vom 6. April 2017 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren ECLI:DE:BGH:2017:060417BIZB102.16.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. April 2017 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher,

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. Apr. 2016 - III B 16/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor Die Beschwerde des Kostenschuldners gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2014 III E 1/14 wird als unzulässig verworfen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Sept. 2015 - I-18 W 31/15

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Auf die Rüge der Klägerin vom 29.06.2015 wird der Beschluss des Senats vom 27.05.2015 dahin abgeändert, dass der Streitwertbeschluss der 3. Kammer für Handelssachen vom 16.04.2015 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst wird:

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 12. Mai 2015 - 10 L 926/14.A

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller trägt etwa anfallende Kosten des Anhörungsrügeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1Gründe: 2Die vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers erhobene, g

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Apr. 2015 - 1 E 365/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt etwa anfallende Kosten des Anhörungsrügeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e 21. Die vom Kläger erhobene, gemäß § 69a GKG statthafte Anhörungsrüge is

Bundesfinanzhof Beschluss, 28. Mai 2013 - X S 20-23/13, X S 20/13, X S 21/13, X S 22/13, X S 23/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

Tatbestand 1 I. Mit Beschlüssen vom 20. Februar 2013 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Erinnerungen vom 5. Dezember 2012 sowie die Anträge auf Anordnung der aufschiebend

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Nov. 2012 - 2 KSt 1/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2012

Gründe 1 1. Über das mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2012 gegen Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. B. angebrachte Ablehnungsgesuch des Klägers hat der Senat gemäß §

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Sept. 2012 - V S 24/12

bei uns veröffentlicht am 07.09.2012

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 11. Mai 2012 (V E 1/12) wies der Senat die Erinnerung des Kostenschuldners, Erinnerungsführers und Rügeführers (Rügeführer) gegen die

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Aug. 2012 - VIII S 15/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2012

Tatbestand 1 I. Durch Beschluss vom 31. Mai 2012 VIII E 4/12 hat der Senat die Erinnerung gegen die Kostenrechnung vom 25. Januar 2012 KostL …/12 (VIII B 136/11) zurückg

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Juli 2012 - V S 23/12

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tatbestand 1 I. Mit Beschluss vom 26. Juni 2009 V B 67/08 hob der Senat auf die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers, Kostenschuldners, Erinnerungsführers und Rügef

Bundesfinanzhof Beschluss, 24. Nov. 2010 - IX E 5/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2010

Gründe 1 Die nochmalige Erinnerung hat keinen Erfolg. 2 Geg

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(1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Sind die Kosten bei der Staatsanwaltschaft angesetzt, ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig. War das...