Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 17e Rechtsbehelfe

(1) § 50 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt für Vorhaben im Sinne des § 17 Absatz 1, soweit die Vorhaben Bundesfernstraßen betreffen, die wegen

1.
der Herstellung der Deutschen Einheit,
2.
der Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in die Europäische Union,
3.
der Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen,
4.
ihres sonstigen internationalen Bezuges,
5.
der besonderen Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe oder
6.
ihrer Bedeutung bei der Verbesserung der Infrastruktur in den Revieren nach § 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795)
in der Anlage aufgeführt sind.

(2) Die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen, für die nach dem Fernstraßenausbaugesetz vordringlicher Bedarf festgestellt ist, hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung gestellt und begründet werden. Darauf ist in der Rechtsbehelfsbelehrung hinzuweisen. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend.

(3) Der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für den Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße, für die ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf im Sinne des § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes besteht oder die der Aufnahme in den Bedarfsplan nicht bedarf, kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung über die Anordnung der sofortigen Vollziehung gestellt und begründet werden. Darauf ist in der Anordnung der sofortigen Vollziehung hinzuweisen. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend.

(4) Treten in den Fällen des Absatzes 2 oder 3 später Tatsachen ein, die die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

(5) Der Kläger hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, sind nur zuzulassen, wenn der Kläger die Verspätung genügend entschuldigt. Der Entschuldigungsgrund ist auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen. Satz 2 gilt nicht, wenn es mit geringem Aufwand möglich ist, den Sachverhalt auch ohne Mitwirkung des Klägers zu ermitteln. Die Frist nach Satz 1 kann durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter auf Antrag verlängert werden, wenn der Kläger in dem Verfahren, in dem die angefochtene Entscheidung ergangen ist, keine Möglichkeit der Beteiligung hatte. § 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist nicht anzuwenden.

(6) (weggefallen)

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Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Bundesfernstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor, wenn eine Bundesfernstraße 1. um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert
zitiert 6 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80


(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 58


(1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende F

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 50


(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug1.über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,2.über Klagen gegen die vom B

Investitionsgesetz Kohleregionen - InvKG | § 2 Fördergebiete


Fördergebiete sind das Lausitzer Revier, das Rheinische Revier und das Mitteldeutsche Revier, die sich jeweils aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeverbänden zusammensetzen:1.das Lausitzer Revier aus den Gemeinden und Gemeindeverbänden:a)in Brande

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 6 Klagebegründungsfrist


Eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung ihrer Klage gegen eine Entscheidung im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 oder gegen deren Unterlassen dienend

Fernstraßenausbaugesetz - FStrAusbauG | § 6


Die Straßenbaupläne können im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit dies wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringeren Verkehrsbedarfs, insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur, e
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 17 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung


(1) Bundesfernstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor, wenn eine Bundesfernstraße 1. um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert

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87 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. März 2016 - RO 2 K 15.840

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckba

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - 8 A 17.40017

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - 8 A 17.40016

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. Apr. 2016 - 8 A 15.40003

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbest

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Sept. 2014 - 8 A 13.40047

bei uns veröffentlicht am 09.09.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wir

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Aug. 2014 - 8 AS 13.40003

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Re

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Juli 2014 - 8 A 13.40002

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2014 - 8 CS 14.331

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Besch

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 27. Jan. 2014 - W 4 S 14.12

bei uns veröffentlicht am 27.01.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 435,87 EUR festge

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. März 2016 - RO 2 K 15.841

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar gegen Sicher

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Juli 2018 - 9 VR 1/18, 9 VR 1/18 (9 A 2/18)

bei uns veröffentlicht am 05.07.2018

Gründe I 1 Die Antragstellerin, ein Bergbauunternehmen, ist in den Gemarkungen S., B. und L. Ei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2018 - 9 A 4/17

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Neubau der Bundesautobahn A 61 zwischen der Bunde

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 9 B 44/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe I 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. November 2011 in

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 9 B 43/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe I 1 Der klagende Umweltverband wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 K 66/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ca. 4,8 km langen Abschnitt der Ortsumfahrung W. im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 71n zwischen der Anschlussstelle H. der geplanten Nordverlängerung der BAB

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 03. Mai 2017 - 3 S 1401/15

bei uns veröffentlicht am 03.05.2017

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. Mai 2015 - 6 K 1454/14 - geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerich

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Feb. 2017 - 9 VR 2/16, 9 VR 2/16 (9 A 14/16)

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Gründe I 1 Der Antragsteller, ein nach § 3 UmwRG anerkannter Umweltschutzverein, wendet sich ge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Nov. 2016 - 3 S 572/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Wollhausplatz II" der Antragsgegnerin vom 12.12.2014 wird für unwirksam erklärt.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Nov. 2016 - 2 K 48/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben. 2 Der Neubau der B 79 Ortsumgehung Halberstadt-Harsleben ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthal

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Juli 2016 - 9 C 3/16

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, eine zur Einlegung von Rechtsbehelfen anerkannte Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2016 - 5 S 1149/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Anträge werden abgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan „Hasenhof-Ost“ der Antragsgegnerin vom

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 28. Apr. 2016 - 8 B 10285/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 1. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 14/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau der A 20 Nord-West-Umfahrung Hamburg im Abschnitt von der L

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 9/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, ein in Schleswig-Holstein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Dezember 2014 für den Neubau d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2016 - 9 A 7/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt mit vier Großfähren zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Wischhafen in Niedersachsen einen Fährbetrieb über die Elbe. Sie wen

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 16. Dez. 2015 - 1 BvR 685/12

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die fernstraßenrechtliche Planfeststellung der Freien Hansestadt Bremen für den Neubau des einen Wesertunnel umfassenden 4. B

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juli 2015 - 8 C 10494/14

bei uns veröffentlicht am 01.07.2015

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als anerkannter Umweltv

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Juni 2015 - 2 R 47/15

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/5. Der Streitwert wird auf 37.500,00 € festgesetzt. Der Antrag der Antragsteller zu 1., 2. und 4. auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. Mai 2015 - 11 D 12/12.AK

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Be

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 13. Mai 2015 - 11 D 7/12.AK

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Der Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. September 2011 in der Fassung des Planänderungsbescheides vom 12. August 2014 wird insoweit aufgehoben, als Grundstücke der Kläger für die Verlegung des N.--------weges bis zur Anbindung an

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Feb. 2015 - 8 A 959/10

bei uns veröffentlicht am 25.02.2015

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. März 2010 geändert. Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 5. Juli 2006 in der Fassung der Änderungsbescheide vom

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Jan. 2015 - 7 VR 6/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Gründe I 1 Der Antragsteller ist Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundst

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2014 - 9 B 29/14

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Er

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Okt. 2014 - 2 K 82/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss, der den Umbau des plangleichen (höhengleichen) Knotenpunktes der Bundesstraße B 80 / Kreisstraße K 2147 (Knoten am Friedhof) zu einem planfreien (höhenfreien) Knotenpunkt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Aug. 2014 - 9 VR 2/14

bei uns veröffentlicht am 07.08.2014

Gründe I 1 Mit der Plangenehmigung vom 21. August 2013 wurde der Planfeststellungsbeschluss des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Juli 2014 - 7 B 22/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Juni 2014 - 2 K 66/12

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Um- und Ausbau der Bundesstraße B 180n zwischen der Ortsumgehung Hettstedt und dem Knoten JVA Volkstedt. 2 Die B 180n verbindet östlich des Harzes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Apr. 2014 - 9 A 25/12

bei uns veröffentlicht am 23.04.2014

Tatbestand 1 Die Kläger, zwei in Hessen anerkannte Naturschutzvereine, wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. Mai 2012 für den Neubau der

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. März 2014 - 11 D 30/11.AK

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. März 2014 - 11 D 28/11.AK

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. März 2014 - 11 D 31/11.AK

bei uns veröffentlicht am 24.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Be

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2014 - 1 MR 2/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Der Antrag der Kläger, den Planfeststellungsbeschluss vom 04. Dezember 2013 durch eine Zwischenverfügung („Hängebeschluss“) außer Vollzug zu setzen, wird abgelehnt. Die Kläger zu 1. und 2. und die Kläger zu 3. und 4. tragen die Kosten de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Jan. 2014 - 9 A 4/13

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ein im Land Sachsen-Anhalt anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 20. Dezember 2012 für den Neubau

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2013 - 9 B 44/13

bei uns veröffentlicht am 19.12.2013

Gründe 1 Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2013 - 4 A 1/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Gemeinde, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Punkt F. -

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2013 - 9 A 14/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Die Kläger sind nach § 3 UmwRG als Naturschutzvereinigungen anerkannt. Sie wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30. April 2012

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2013 - 9 A 9/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Gemeinde mit ca. 580 Einwohnern im Süden von Bad Segeberg. Sie wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 30.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 02. Okt. 2013 - 9 A 23/12

bei uns veröffentlicht am 02.10.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 13. August 2012, mit dem der Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifig

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Aug. 2013 - 9 VR 6/13

bei uns veröffentlicht am 14.08.2013

Gründe I. 1 Der Senat hat mit Urteil vom 3. März 2011 - BVerwG 9 A 8.10 - (BVerwGE 139,

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2013 - 9 VR 3/13

bei uns veröffentlicht am 13.06.2013

Gründe 1 Das Verfahren ist in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen, nachdem die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erkl

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(1) Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet im ersten und letzten Rechtszug1.über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern und zwischen verschiedenen Ländern,2.über Klagen gegen die vom Bundesminister...
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(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
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Die Straßenbaupläne können im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen, soweit dies wegen eines unvorhergesehenen höheren oder geringeren Verkehrsbedarfs, insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur, erforderlich...
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(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a). (2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
Eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 hat innerhalb einer Frist von zehn Wochen ab Klageerhebung die zur Begründung ihrer Klage gegen eine Entscheidung im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 oder gegen deren Unterlassen dienenden Tatsachen...