(1) Wird dem Berechtigten von einem Träger der Sozialversicherung oder einer anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für die nach Bundesrecht anzurechnenden Zeiten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder an Stelle einer solchen eine andere Leistung gewährt, so ruht die Rente in Höhe des in Euro umgerechneten Betrags, der als Leistung des Trägers der Sozialversicherung oder der anderen Stelle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgezahlt wird. Auf Steigerungsbeträge aus Beiträgen der Höherversicherung findet Satz 1 keine Anwendung. § 18d des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

(2) Der Berechtigte hat dem zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen unverzüglich anzuzeigen, wenn ihm eine der in Absatz 1 genannten Stellen eine Rente oder eine andere Leistung gewährt.

(3) (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 66 BetrVG

§ 66 BetrVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 66 BetrVG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz - FANG | § 4


(1) § 15 Abs. 1 Satz 3 des Fremdrentengesetzes ist nicht anzuwenden, wenn hierdurch eine besondere Härte vermieden wird. Mögliche Leistungen eines fremden Trägers stehen den bereits anerkannten Ansprüchen für Berechtigte nach § 1 Buchstabe b des Frem
§ 66 BetrVG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) - SGB 4 | § 18d Einkommensänderungen


(1) Einkommensänderungen sind erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen; einmalig gezahltes Vermögenseinkommen ist vom Beginn des Kalendermonats an zu berücksichtigen, für den es als erzielt gilt. Eine Änderung des Einkommens ist auch di

Referenzen - Urteile | § 66 BetrVG

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 66 BetrVG.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2016 - L 1 R 673/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 22. Mai 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Finanzgericht München Urteil, 02. Okt. 2018 - 2 K 494/17

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gründe I. Streitig ist zwischen den Beteiligten noch, ob der Jahresbetrag der Altersrente (1. Rente) des Klägers sich

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Nov. 2018 - L 13 R 533/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Juli 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht München zurückverwiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. März 2014 - L 19 R 974/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 14.08.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. März 2014 - L 1 R 1000/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Altersrente für Frauen strittig. Die 1950 in Rumänien geborene Klägerin, deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, ist als Vertriebene anerkannt (Ausweis A). Sie h

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 15/16 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 19. Januar 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. Apr. 2017 - B 13 R 12/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.04.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 18. März 2014 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Apr. 2016 - L 10 R 689/15

bei uns veröffentlicht am 28.04.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 29.01.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streit

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 19. Jan. 2016 - L 7 R 161/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 31. Juli 2014 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revis

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 01. Okt. 2015 - L 9 R 3191/15 ER-B

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Freiburg vom 2. Juli 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Streitig ist die An

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 13 R 27/13 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2013 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen v

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 04. März 2015 - 4 UF 99/14

bei uns veröffentlicht am 04.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) und unter Zurückweisung der Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bonn vom 23.07.2014 (18 F 326/08 VA) in Absatz 3 des Entscheidungsausspruchs w

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Juli 2014 - L 14 R 551/12

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 04.06.2012 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen die Bescheide vom 27.05.2010, 30.03.2011, 31.05.2011, 28.03.2012, 31.05.2012, 05.06.2013 und 25.11.2013 wird abgewiesen. Kost

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Jan. 2014 - L 18 KN 57/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 25.3.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 4.5.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.6.2010 verurteilt, der Klägerin hö

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2011 - L 2 R 5754/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 5. November 2010 wird zurückgewiesen und die Klage gegen den Bescheid vom 15. März 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28. Mai 2010 abgewiesen.Außergerichtlich

Bundessozialgericht Urteil, 11. Mai 2011 - B 5 R 8/10 R

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. November 2009 und des Sozialgerichts Koblenz vom 24. März 2009 insoweit aufgehoben, als die

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Juni 2009 - L 13 R 1824/09 ER-B

bei uns veröffentlicht am 12.06.2009

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 25. März 2009 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 25. März 2009 - S 8 R 2379/08

bei uns veröffentlicht am 25.03.2009

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 23.1.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.4.2008 sowie des Bescheides vom 13.5.2008 verurteilt, dem Kläger ab dem 1.2.2008 Regelaltersrente in gesetzlicher Hö

Sozialgericht Freiburg Beschluss, 17. Juli 2008 - S 6 R 3381/08 ER

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 9.7.2008 (Az. des SG Freiburg: S 6 R 3380/08) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 4.4.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.6.2008 wird angeordnet.

Sozialgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Juni 2008 - S 14 R 2196/08 ER

bei uns veröffentlicht am 06.06.2008

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 19.05.2008 für die Dauer des Klageverfahrens (S 14 R 2195/08) die mit Bescheid vom 20.03.2008 bewilligte Altersrente ohne Abz

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Aug. 2004 - L 5 KN 5/03

bei uns veröffentlicht am 12.08.2004

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 4. Juni 2003 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1

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(1) Einkommensänderungen sind erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen; einmalig gezahltes Vermögenseinkommen ist vom Beginn des Kalendermonats an zu berücksichtigen, für den es als erzielt gilt. Eine Änderung des Einkommens ist auch die Änderung des...