Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 57
Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.
9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 24 ZFdG 2021.
Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes sind die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung zu hören.