(1) Mit dem Widerspruch können angefochten werden:

1.
Verwaltungsakte der oberen Flurbereinigungsbehörde und der Flurbereinigungsbehörde bei der oberen Flurbereinigungsbehörde;
2.
Verwaltungsakte der Teilnehmergemeinschaft bei der Flurbereinigungsbehörde;
3.
Verwaltungsakte eines Verbandes der Teilnehmergemeinschaften oder eines Gesamtverbandes bei der nach den §§ 26d und 26e für die Aufsicht zuständigen Behörde.
§ 59 Abs. 2 bleibt unberührt. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Die Länder können bestimmen, daß zu den Entscheidungen über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung oder den Flurbereinigungsplan zwei Landwirte ehrenamtlich zuzuziehen sind, für deren Bestellung § 139 Abs. 3 entsprechend anzuwenden ist. Ist eine solche Bestimmung getroffen, entscheidet die Behörde, die den Widerspruchsbescheid zu erlassen hat, nach ihrer freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung.

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Referenzen - Gesetze | § 1473 BGB

§ 1473 BGB zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 1473 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 60


(1) Die Flurbereinigungsbehörde hat begründeten Widersprüchen abzuhelfen. Sie kann auch andere Änderungen des Flurbereinigungsplanes vornehmen, die sie für erforderlich hält. Die Bekanntgabe der Änderungen und die Anhörung sind auf die daran Beteilig
§ 1473 BGB zitiert 3 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 59


(1) Der Flurbereinigungsplan ist den Beteiligten bekanntzugeben. Die neue Feldeinteilung ist ihnen auf Wunsch an Ort und Stelle zu erläutern. (2) Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen die Beteiligten zur Vermeidung des

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 60


(1) Die Flurbereinigungsbehörde hat begründeten Widersprüchen abzuhelfen. Sie kann auch andere Änderungen des Flurbereinigungsplanes vornehmen, die sie für erforderlich hält. Die Bekanntgabe der Änderungen und die Anhörung sind auf die daran Beteilig

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 139


(1) Das Flurbereinigungsgericht besteht aus den erforderlichen Richtern, ehrenamtlichen Richtern und Stellvertretern. Es verhandelt und entscheidet in der Besetzung von zwei Richtern und drei ehrenamtlichen Richtern; Vorsitzender ist ein Richter. (2

Referenzen - Urteile | § 1473 BGB

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1473 BGB.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - 13 A 14.2466

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 10. Oktober 2014 (Az. 12-1428.e-1/14) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Klägerin und der Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. März 2019 - 13 S 19.164

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor Das Ablehnungsgesuch gegen die Regierungsdirektorin I. wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller ist als Rechtsnachfolger seiner Mutter Teilnehmer des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 13 A 15.1495

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, an den Kläger 492,54 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2015 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Mai 2017 - 13 A 16.1130

bei uns veröffentlicht am 30.05.2017

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheids des Spruchausschusses beim Amt für Ländliche Entwicklung ... vom 10. Mai 2016 wie folgt geändert: Das klägerische Einlageflurst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1111

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: In den Einlageflurstücken 838 und 839 des Beigeladenen wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m ein Hangabschlag von -2 H angebracht.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 14.1110

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 742 des Klägers wird ab der nördlichen Grenze in einer Tiefe von 60 m kein Hangabschlag angebracht. II. Die Beklagte hat

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2014 - 13 A 13.1853

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird wie folgt geändert: Im Einlageflurstück 1265 der Klägerin wird ab der westlichen Grenze in einer Tiefe von 65 m kein Hangabschlag und ab der östlichen Grenze in einer Tie

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 27. Juni 2017 - 13 A 16.2275

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Die Änderung des Flurbereinigungsplans in der Fassung des Beschlusses vom 16. Dezember 2014, 16. August 2016 und 13. Dezember 2016 sowie des Widerspruchsbescheids vom 13. Februar 2017 wird aufgehoben. II. Die Beklagte ha

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2018 - 13 A 18.533

bei uns veröffentlicht am 06.12.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 30,- Euro erhoben. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. III. Das Urteil

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Aug. 2017 - 9 B 16/17

bei uns veröffentlicht am 28.08.2017

Gründe I 1 Die Klägerin begehrt die Abänderung des Nachtrags I zum Flurbereinigungsplan Kaltens

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Juni 2017 - 9 B 55/16

bei uns veröffentlicht am 12.06.2017

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der geltend gemachte Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegt nicht vor. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2016 - 9 B 70/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist begründet, soweit das Oberverwaltungsgericht nicht nur den Widerspruchsbescheid vom 19. Dezember 2013 aufgehoben, sondern den Bekla

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Okt. 2015 - 9 C 10538/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Sept. 2014 - 7 S 197/12

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

Tenor Der Widerspruchsbescheid des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung vom 17. Januar 2012 und die daraufhin vorgenommene Änderung des Flurbereinigungsplans des Landratsamts Sigmaringen vom 24. August 2005 in der Fassung des Nachtrags

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 25. März 2014 - 1 K 2346/12

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor Der Beschluss der Bezirksregierung E.       vom 12.06.2012 zur Anordnung der Ablösung von Berechtigungen zur Gewinnung von Raff- und Leseholz (Az.: -33-81206-H.O.20-) wird aufgehoben. Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Außerger

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Feb. 2012 - 9 C 11230/11

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) und 3), aber mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 11. Feb. 2009 - 9 K 12/06

bei uns veröffentlicht am 11.02.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Ein Pauschsatz wird nicht erhoben. Das Verfahren ist nicht gebührenpflichtig. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig

Referenzen

(1) Das Flurbereinigungsgericht besteht aus den erforderlichen Richtern, ehrenamtlichen Richtern und Stellvertretern. Es verhandelt und entscheidet in der Besetzung von zwei Richtern und drei ehrenamtlichen Richtern; Vorsitzender ist ein Richter. (2) Die Richter...