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§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche von Teil 2

Zeitreise: 28.02.2020

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes, 2. Planen eines Softwareproduktes, 3. Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie 4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.