FIAusbVAmtlich · § 5 UrhG
Fachinformatikerausbildungsverordnung
Rechtsstand: 28.02.2020Fundstelle: BGBl I 2020, 250Ausgefertigt: 28.02.2020
Gliederung
43 Vorschriften- Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- Abschnitt 2Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 1Allgemeines
- Unterabschnitt 2Teil 1 der Abschlussprüfung
- Unterabschnitt 3Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- § 10 Inhalt von Teil 2
- § 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes
- § 13 Prüfungsbereich Planen eines Softwareproduktes
- § 14 Prüfungsbereich Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen
- § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 4Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemintegration
- § 18 Inhalt von Teil 2
- § 19 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
- § 21 Prüfungsbereich Konzeption und Administration von IT-Systemen
- § 22 Prüfungsbereich Analyse und Entwicklung von Netzwerken
- § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 5Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fach- richtung Daten- und Prozessanalyse
- § 26 Inhalt von Teil 2
- § 27 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 28 Prüfungsbereich Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse
- § 29 Prüfungsbereich Durchführen einer Prozessanalyse
- § 30 Prüfungsbereich Sicherstellen der Datenqualität
- § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 6Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
- § 34 Inhalt von Teil 2
- § 35 Prüfungsbereiche von Teil 2
- § 36 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung
- § 37 Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen
- § 38 Prüfungsbereich Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen
- § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3Schlussvorschriften