Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 57 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde

(1) Über Erinnerungen des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz entscheidet das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. War das Verfahren im ersten Rechtszug bei mehreren Gerichten anhängig, ist das Gericht, bei dem es zuletzt anhängig war, auch insoweit zuständig, als Kosten bei den anderen Gerichten angesetzt worden sind.

(2) Gegen die Entscheidung des Familiengerichts über die Erinnerung findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Die Beschwerde ist auch zulässig, wenn sie das Familiengericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zulässt.

(3) Soweit das Familiengericht die Beschwerde für zulässig und begründet hält, hat es ihr abzuhelfen; im Übrigen ist die Beschwerde unverzüglich dem Oberlandesgericht vorzulegen. Das Oberlandesgericht ist an die Zulassung der Beschwerde gebunden; die Nichtzulassung ist unanfechtbar.

(4) Anträge und Erklärungen können ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden; § 129a der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Für die Bevollmächtigung gelten die Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend. Die Erinnerung ist bei dem Gericht einzulegen, das für die Entscheidung über die Erinnerung zuständig ist. Die Beschwerde ist bei dem Familiengericht einzulegen.

(5) Das Gericht entscheidet über die Erinnerung und die Beschwerde durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Senat, wenn die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

(6) Erinnerung und Beschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht oder das Beschwerdegericht kann auf Antrag oder von Amts wegen die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen; ist nicht der Einzelrichter zur Entscheidung berufen, entscheidet der Vorsitzende des Gerichts.

(7) Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind unanfechtbar.

(8) Die Verfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 59 Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts


(1) Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 55 Abs. 2), findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Die Beschwerde findet

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 58 Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung


(1) Gegen den Beschluss, durch den die Tätigkeit des Familiengerichts nur aufgrund dieses Gesetzes von der vorherigen Zahlung von Kosten abhängig gemacht wird, und wegen der Höhe des in diesem Fall im Voraus zu zahlenden Betrags findet stets die Besc

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 61 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör


(1) Auf die Rüge eines durch die Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und2. das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten au
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll


(1) Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll abgegeben werden. (2) Die Geschäftsstelle hat das Protokoll unverzüglich an da

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Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2013 - IV AR (VZ) 1/13

bei uns veröffentlicht am 03.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV AR(VZ) 1/13 vom 3. April 2013 in dem Verfahren Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller am 3. April 2013

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2010 - XII ZB 308/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 308/10 vom 29. September 2010 in der Sache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. September 2010 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Weber-Monecke, Dr. Klinkhammer, Schilling un

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2014 - XII ZB 307/14

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB307/14 vom 22. Oktober 2014 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Oktober 2014 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richterin Weber-Monecke und die Richter Schilling, Dr.

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2015 - XII ZB 57/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB57/15 vom 15. Juni 2015 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dose als Einzelrichter beschlossen: Die Erinnerung der Antragsgegnerin v

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Juni 2015 - XII ZB 622/14

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB622/14 vom 15. Juni 2015 in der Familiensache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Juni 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dose als Einzelrichter beschlossen: Die Erinnerung des weiteren Beteili

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 30. Jan. 2019 - 2 WF 4/19

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswert erster Instanz auf 143.597,00 Euro festgesetzt. Ab 24.03.2016 ermäßigt sich der Verfahrenswert auf 34.382,00 Euro. In der Folgesac

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 22. Aug. 2018 - 11 WF 900/18

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Erlangen vom 26.03.2018 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit seiner Beschwerde wendet sich der Antragsteller gegen die Zurückweis

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 07. Apr. 2016 - 11 WF 413/16

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der weiteren Beteiligten wird in Abänderung von Ziffer 5 des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengerichts - Schwabach vom 20.1.2016 und des Beschlusses vom 26.02.2016 der Verfah

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Mai 2019 - 11 WF 548/19

bei uns veröffentlicht am 28.05.2019

Tenor Auf die Erinnerung des Antragstellers wird der Kostenansatz KR III vom 04.03.2019 - Vergütung des Verfahrensbeistandes, § 158 Abs. 7 Satz 5 FamFG - aufgehoben. Gründe I. In dem vorliegenden Verfahren

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Okt. 2014 - 11 WF 1349/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 15.07.2014 wird aufgehoben. II. Die durch die an den Verfahrensbeistand bezahlte Vergütung ausgelösten Gerichtskosten in Höhe von € 1.100,-- werden niedergeschlagen;

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 16. Nov. 2015 - 2 WF 243/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts - Aschaffenburg vom 07.10.2015 wie folgt abgeändert: Der Verfahrenswert für das Verfahren erster Instanz wird auf 14.390,46 Euro f

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 09. Aug. 2016 - 7 WF 991/16

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor 1. Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 1.8.2016 wird abgeändert. 2. Das Beschwerdeverfahren wird dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth zur Entscheidung vorgelegt. Gründe

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Okt. 2017 - 33 UF 477/17

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Die Erinnerung der Beteiligten vom 12.9.2017 wird zurückgewiesen. Gründe Mit Beschluss vom 20.3.2017 hat das Amtsgericht den Antrag der Beteiligten auf Annahme des Kindes Andreas S. als Kind zurückgewiese

Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 28. Mai 2018 - 3 F 694/17

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor Der Antragsteller erhob zunächst Räumungsklage gegen seine in der Ehewohnung verbliebene Ehefrau vor dem Amtsgericht Ebersberg - Zivilabteilung. Mit Beschluss vom 12.10.2017 verwies das Amtsgericht Ebersberg - Zivilabteilung - d

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 29. Okt. 2014 - 7 WF 1308/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Gründe I. Im Verfahren 104 F 844/09 einigten sich die Beteiligten am 12. Oktober 2011 darauf, dass der Vater des betroffenen Kindes L. E. B., g

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 29. Okt. 2014 - 7 WF 1307/14

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Gründe I. Im Verfahren 104 F 844/09 einigten sich die Beteiligten am 12. Oktober 2011 darauf, dass der Vater des betroffenen Kindes L. E. B., geb. am …, mit diesem einmal im Monat am ersten Donnerstag und Freitag Umgang ha

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. Nov. 2014 - 7 UF 1819/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Gründe I. Aufgrund der Anregung des Ergänzungspflegers des betroffenen Kindes S. D., geb. am ..., hat das Amtsgericht Neumarkt i. d. OPf. unter dem Aktenzeichen 4 F 132/11 ein Verfahren wegen elterlicher Sorge eingeleitet. Mit Be

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 19. Aug. 2014 - 2 UF 77/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Gründe I. Die Antragstellerin hat vom Antragsgegner Ausbildungsunterhalt verlangt. Auf die Beschwerde des Antragsgegners hin haben sich die Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Bamberg am 08.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Okt. 2018 - 8 WF 45/18

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 6.3.2018 wird zurückgewiesen. II. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.000 € festgesetzt. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller wendet sich g

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 07. März 2018 - 15 WF 202/17

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Bezirksrevisors bei dem Landgericht Lübeck als Staatskasse vom 25. Oktober 2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ahrensburg vom 6. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beteiligt

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Aug. 2017 - 10 WF 137/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - L. (...) vom 17. Juli 2017 abgeändert. Der Verfahrenswert für das Verfahren wird auf insgesamt

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 18. Juli 2017 - 15 WF 114/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Staatskasse vom 9. Juni 2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Ahrensburg vom 31. Mai 2017, durch den die berichtigte Kostenrechnung III vom 29. Mai 2017 aufgehoben worden ist, aufgehoben. Gründe 1 Der

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 31. Jan. 2017 - 10 UF 305/14

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird die Kostenrechnung des Oberlandesgerichts Rostock vom 14.06.2016 dahingehend abgeändert, dass der von der Antragsgegnerin an die Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern zu entrichtende Betrag sic

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Sept. 2016 - 6 WF 190/16

bei uns veröffentlicht am 23.09.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers vom 06.07.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Unna vom 29.06.2016 (12 F 479/15) wird zurückgewiesen. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller nahm die Antragsgegnerin, seine Mutter, im Ausgan

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 10. Aug. 2016 - 17 UF 239/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Festsetzung des Verfahrenswerts im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 14.07.2015 abgeändert. Die Verfahrenswerte des Verfahrens im ersten Rechtszug werd

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Juli 2016 - 6 WF 336/15

bei uns veröffentlicht am 08.07.2016

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27.11.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht-  Detmold vom 24.11.2015 (AZ: 31 F 235/13) aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) vom 28.10.2015 wird unter Zurückweisun

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 30. Juni 2016 - 6 WF 79/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners vom 17.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt vom 21.05.2015 (10 F 284/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Erinnerung des Antragsgegners gegen den Kostenansatz

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Apr. 2016 - 2 WF 37/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Diese Entscheidung zitiert Gründe 1 1. Auf die Beschwerde, über die der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache gemäß § 57 Abs. 5 Satz 2 FamGKG in seiner vollen Besetzung entscheidet, wird der angefochtene Beschluss geändert:

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 08. März 2016 - II-7 WF 210/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Neuss vom 27.05.2015 aufgehoben und der Kostenansatz des Amtsgerichts vom 17.09.2013 wie folgt neu gefasst: Dem Antragsgegner werden folgende Positionen

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Feb. 2016 - 2 WF 301/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Teil-Anerkenntnis- und Schlussbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rastatt vom 22.04.2015 (Az.: 4 F 101/13) unter Ziffer 4 wie folgt abgeändert: Der Verfahrenswert

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Jan. 2016 - 5 WF 176/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Waldshut-Tiengen vom 28.10.2015 abgeändert und der Kostenansatz vom 01.06.2015 gegen den Antragsgegner aufgehoben. 2. Das Beschwerdeverfa

Amtsgericht Dortmund Beschluss, 15. Apr. 2015 - 108 F 5798/11

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Erinnerung vom 14.01.2015 wird zurückgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten nicht erstattet. 1Gründe: 2I. 3Der Erinnerungsführerin wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin vom

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. Jan. 2015 - 14 WF 163/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners vom 14. August 2014 (Bl. 80 der Akten) gegen die am 30. Juni 2014 erlassene Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht - Kerpen vom selben Tage (151 F 201/13) wird zurückgewiesen. 2. Das Beschwerdeverf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 19. Sept. 2014 - II-8 WF 105/14

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor wird die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 27.06.2014 – Festsetzung des Verfahrenswertes – zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Auslagen w

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 20. Aug. 2014 - 3 WF 97/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Dessau-Rosslau gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bitterfeld-Wolfen vom 05.03.2014, Az.: 8 F 486/10 SO, wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung ergeht

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 15. Aug. 2014 - 6 WF 26/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 20.12.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gronau vom 07.11.2013 (AZ: 14 F 40/12) aufgehoben. Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) vom 02.09.2013 wird der Kostenansatz de

Amtsgericht Kerpen Beschluss, 30. Juni 2014 - 151 F 201/13

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners vom 19.03.2014 (Bl. 51 dA) gegen den Kostenfestsetzung des Amtsgerichts Kerpen vom 14.03.2014 (Festsetzung der Aktenversendungspauschale) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Erin

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. Apr. 2014 - 6 WF 366/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 02.12.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht-  Dortmund vom  22.11.2013 (AZ: 3 F 239/13) wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstat

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 18. Feb. 2014 - 13 WF 157/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tenor Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 23.01.2014 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe 1 Die nach §

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 05. Feb. 2014 - 13 WF 43/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Gegenvorstellung der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Koblenz gegen den Senatsbeschluss vom 21.01.2014 wird zurückgewiesen. 1. Die Gegenvorstellung befasst sich alleine mit der Frage der Zuständi

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 03. Feb. 2014 - 26 WF 168/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Auf die die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 22. Oktober 2013 (23 F 407/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst:Die in der Gerichtskostenrechnung vom 4.Oktober 2013 (Kassenzeichen 70082xxx 5xx

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Okt. 2013 - 2 WF 4/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die in dem am 19.11.2012 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gladbeck erfolgte Festsetzung des Verfahrenswerts abgeändert.Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 5.505,- €

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Sept. 2012 - 9 WF 411/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – in Saarbrücken vom 14. Juni 2012 – 2 F 86/12 VA – in Ziffer IV. der Entscheidungsformel dahingehend abgeändert, d

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 23. Aug. 2012 - 3 WF 174/12 (KE), 3 WF 174/12

bei uns veröffentlicht am 23.08.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts – Wittenberg vom 04. Juni 2012 – 4a FH 3/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass klar gestellt wird, dass es sich bei den im angefochtenen Besc

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 10. Juli 2012 - 4 WF 66/12

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beklagten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 24. April 2012, Az.: 212 F 121/04 KI, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Kostenansatz bzw. die Kostenrechnung des Amtsgerichts Magdeburg vo

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 15. Dez. 2011 - 16 WF 240/11

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Schorndorf über die Festsetzung des Verfahrenswertes vom 29.09.2011abgeändert.Der Verfahrenswert für den Versorgungs

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 17. Nov. 2011 - 18 WF 227/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegnervertreters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 27.06.2011 in der Form des Teilabhilfebeschlusses vom 14.10.2011 - jeweils 15 F 1221/07 abgeändert und die G

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Aug. 2011 - 2 WF 72/11

bei uns veröffentlicht am 09.08.2011

I. 1 Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert: 2 Der Teilverfahrenswert für den Versorgungsausgleich wird auf 3 10.260,00 € 4 festgesetzt. 5 Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffa

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 17. Feb. 2011 - 6 UF 14/11, 6 WF 11/11

bei uns veröffentlicht am 17.02.2011

Tenor 1. Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht - Familiengericht – Neustadt an der Weinstraße zurückverwiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer au

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Mai 2010 - 16 WF 82/10

bei uns veröffentlicht am 26.05.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heidelberg vom 19.04.2010 - 35 F 139/09 - dahingehend abgeändert, dass die Verfahrenskostenhilfevergütung nic

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(1) Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll abgegeben werden. (2) Die Geschäftsstelle hat das Protokoll unverzüglich an das Gericht zu...