Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 47 Abstammungssachen
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen Inhaltsverzeichnis
(1) In Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beträgt der Verfahrenswert 2 000 Euro, in den übrigen Abstammungssachen 1 000 Euro.
(2) Ist der nach Absatz 1 bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder einen niedrigeren Wert festsetzen.
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25/08/2016 14:07
Eine vorgeburtliche Beistandschaft ist allein aufgrund des Eingangs des entsprechenden Antrags beim Jugendamt wirksam ohne dass es einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung bedurfte.
31/10/2011 00:37
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
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Abstammungssachen sind Verfahren1.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,2.auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetisch
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published on 13/04/2016 00:00
Tenor
1. Dem beteiligten Kind ... geboren ... wird Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
1. Auf die Beschwerde des Stadtjugendamts M. - Beistandschaft - wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mün
published on 24/07/2017 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 4.5.2017 in Ziffer 1 und 2 abgeändert und neu gefasst wie folgt:
1. Es wird festgestellt, dass der Beteiligte T.
published on 30/12/2015 00:00
Tenor
1. Die Kosten des Verfahrens tragen der Beteiligte ... zu 1/2 und die Mutter ... zu 1/2.
2. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
Gründe
Gründe:
Eine Entscheidung in der Hauptsach
published on 14/11/2014 00:00
Gründe
I.
Mit Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 18. April 2013 - eingegangen beim Amtsgericht Schwandorf am gleichen Tag - beantragte der Antragsteller, der die Vaterschaft bezüglich des Kindes H. S., geb. am ...,
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