Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 43 Ehesachen

(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.

(2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - FamGKG | § 44 Verbund


(1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, e

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 43 FamGKG.

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 28. Dez. 2016 - 2 WF 225/16

bei uns veröffentlicht am 28.12.2016

Tenor Die Beschwerde des Rechtsanwalts S. gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Aschaffenburg vom 13.07.2016 wird zurückgewiesen. Gründe I. Mit Beschluss vom 13.07.2016 hat das Amtsgericht - F

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 22. Mai 2017 - 2 WF 122/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aschaffenburg vom 04.04.2017 (4 F 1298/16) dahingehend abgeändert, dass der Verfahren

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2015 - 33 UF 1292/14

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 33 UF 1292/14 01 F 14/12 AG Garmisch-Partenkirchen In der Familiensache 1) ... - Annehmender 2) ... - Anzunehmende Weitere Beteiligte: Ehegatte des Anzuneh

Amtsgericht Bayreuth Beschluss, 27. Jan. 2017 - 003 F 1020/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor Der Verfahrenswert für das Verfahren wird auf 27.042,70 € festgesetzt. Gründe Einzelwerte der Hauptsache: Ehesache 17.833,00 € Versorgungsausgleich 9.209,70 € Der Verf

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 13. Apr. 2017 - 2 WF 51/17

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bayreuth vom 27.01.2017 (3 F 1020/16) dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 03. Juli 2018 - 13 WF 57/18

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - ... vom 24. November 2017 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Verfahrenswert für das Ve

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 04. Aug. 2017 - 10 WF 137/17

bei uns veröffentlicht am 04.08.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - L. (...) vom 17. Juli 2017 abgeändert. Der Verfahrenswert für das Verfahren wird auf insgesamt

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 15. März 2017 - 2 UF 236/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 25.09.2015 (Az.: 3 F 346/13) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner. 3. Der Verfah

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Nov. 2016 - 4 WF 106/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Wipperfürth vom 22.08.2016 dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für das Verfahren auf 20.205,00 € festgesetzt wi

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 10. Nov. 2015 - 4 WF 161/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheinbach vom 10.09.2015 betreffend die Festsetzung des Verfahrenswertes wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e : 2I. 3Mit se

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Sept. 2015 - 13 WF 146/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der am 22.06.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Verfahrens

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 23. März 2015 - 4 WF 28/15

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Wipperfürth am 11.02.2015 erlassene Beschluss – 10 F 66/14 – dahingehend teilweise abgeändert, dass die im Rahmen der Beiordnung der Verfahrensbev

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. März 2015 - 13 WF 19/15

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die Sache wird zur Entscheidung auf den Senat übertragen. Auf die Beschwerde der Bevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh vom 04.12.2014 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswe

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Jan. 2015 - 11 WF 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ludwigsburg vom 24.07.2014 dahingehend abgeändert, dass der Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich auf 90.200,00

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Jan. 2015 - 12 UF 118/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin vom 01.09.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Brühl vom 23.07.2014 (32 F 465/07) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Der Verf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Sept. 2014 - II-7 UF 26/14

bei uns veröffentlicht am 18.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – S. vom 23.23.2013 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert und wie

Amtsgericht Halberstadt Beschluss, 09. Apr. 2014 - 8 F 338/12 S

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die am 29.05.1982 vor dem Standesbeamten in Wernigerode unter Heiratsregister Nr. 302/1982 geschlossene Ehe wird geschieden. 2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversi

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 08. Apr. 2014 - 10 WF 3/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Streitwertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 27. März 2013 abgeändert. Der Verfahrenswert für die Ehescheidung wird auf 20.274,00 € und der für den Versorgungsausg

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 17. Okt. 2013 - 12 WF 129/13

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 23.8.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht- Brühl vom 23.7.2003 – 33 F 80/13 – wird zurückgewiesen.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außerg

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Aug. 2013 - 3 UF 43/13

bei uns veröffentlicht am 16.08.2013

Tenor 1.Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – xxx vom 11.01.2013 (Az.: xxx) wird zurückgewiesen.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.2.Der Verfahrenswert für das Beschwer

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 05. Apr. 2013 - 6 WF 59/13

bei uns veröffentlicht am 05.04.2013

Tenor 1. Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 19. Februar 2013 - 41 F 94/12 S - wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtsgebüh

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Apr. 2012 - 17 UF 352/11

bei uns veröffentlicht am 03.04.2012

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart-Bad Cannstatt vom 10. Oktober 2011 - 2 F 417/11 - abgeändert: Der Scheidungsantrag des Antragsgegners wird z

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 01. Sept. 2011 - 11 WF 154/10

bei uns veröffentlicht am 01.09.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Ludwigslust vom 22.04.2010 zum Az. 5 F 296/09 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert. Der.

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 05. Juli 2011 - 7 WF 646/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2011

Tenor Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Diez vom 17. März 2011 wird zurückgewiesen, soweit das Gericht der Beschwerde nicht in dem Teilabhilfe- und Vorlagebesc

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 10. Jan. 2011 - 5 WF 178/10

bei uns veröffentlicht am 10.01.2011

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 29. Oktober 2010 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kaiserslautern vom 26. Oktober 2010 geändert: Der Verfahrenswert für die erste Instanz

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 11. Okt. 2010 - 5 F 88/10

bei uns veröffentlicht am 11.10.2010

Tenor I. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers auf dem Konto Nummer xxx bei der D R B zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 0,9109 Entgeltpunkten (Ost) auf das Konto Nummer xxx bei der D R N b

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 03. Sept. 2010 - 5 F 34/10

bei uns veröffentlicht am 03.09.2010

Tenor I.1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin auf dem Konto Nummer xxx bei der DRN zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,3859 Entgeltpunkten (Ost) auf das Konto Nummer xxx bei der DRN bez

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 09. Juli 2010 - 15 WF 131/10

bei uns veröffentlicht am 09.07.2010

Tenor Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Heilbronn vom 16. Juni 2010 wird zurückgewiesen. Gründe

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 19. Mai 2010 - 5 F 280/09

bei uns veröffentlicht am 19.05.2010

Tenor I. Die in 1999 vor dem Standesbeamten in H. zur Heiratsregisternummer ... geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. II. 1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin auf dem Konto Nummer ... bei

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 03. Mai 2010 - 18 WF 91/10

bei uns veröffentlicht am 03.05.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Balingen vom 31. März 2010 in der Fassung der Abhilfeentscheidung vom 26. April 2010 - 1 F 408/09 - dahin abgeändert, dass

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 22. Apr. 2010 - 5 F 296/09

bei uns veröffentlicht am 22.04.2010

Tenor I. Der Verfahrenswert wird auf bis zu 2.500,00 € festgesetzt. II. Die Beschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Der Verfahrenswert war gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG auf bis zu 2.500,00 € festzusetzen. 2 1. In Versorgungs

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Apr. 2010 - 18 WF 71/10

bei uns veröffentlicht am 16.04.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nagold vom 1. Februar 2010 - 1 F 220/09 - dahinabgeändert,dass die Verfahrenswerte wie folgt festgesetzt werden:a) Ehescheidung:85.300,- EURb) Fol

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 10. März 2010 - 5 F 246/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tenor I. Die am 1984 vor dem Standesbeamten in N. G. zur Heiratsregisternummer 1984 geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. II 1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers auf dem Konto Nummer xxx bei de

Amtsgericht Ludwigslust Beschluss, 19. Nov. 2009 - 5 F 283/09

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

Tenor I 1. Der in der mündlichen Verhandlung vom 04.11.2009 protokollierte Vergleich wird gerichtlich gebilligt. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen den Vergleich das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordnungs