Fahrpersonalgesetz - FahrpersStG | § 3 Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge

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Mitglieder des Fahrpersonals dürfen als Arbeitnehmer nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden, auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen für diese Fahrstrecken oder Gütermengen. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.

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(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Unternehmer a) einer Rechtsverordnung nach § 2 Nr. 2 Buchstabe b oder Nr. 3 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rech
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published on 20/04/2017 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet si
published on 05/01/2012 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18. März 2011 - 2 Ca 3197/09 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.469,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basi
published on 06/12/2011 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18. März 2011 - 2 Ca 3243/09 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 9.696,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basi
published on 06/12/2011 00:00

Parallelentscheidungen ... Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 18. März 2011 - 2 Ca 3053/09 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.599,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5
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