Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

(1) Polizeivollzugsbeamte, die als Luftfahrzeugführer oder Flugtechniker in fliegenden Verbänden, fliegerischen Ausbildungseinrichtungen oder den fliegenden Verbänden gleichgestellten Einrichtungen, Einheiten und Dienststellen verwendet werden, erhalten eine Zulage.

(2) Die Zulage erhalten auch Polizeivollzugsbeamte, die

1.
auf Grund von Dienstvorschriften oder Dienstanweisungen als nichtständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige zum Mitfliegen in Luftfahrzeugen verpflichtet sind,
2.
in Erfüllung ihrer Aufgaben als Prüfer von Luftfahrtgerät oder als Systemoperator Wärmebildgerät zum Mitfliegen verpflichtet sind oder
3.
sich in der Ausbildung zum Luftfahrzeugführer oder Flugtechniker befinden (Flugschüler).

(3) Die Zulage beträgt monatlich für Polizeivollzugsbeamte in der Verwendung als

1.Luftfahrzeugführer oder Flugtechniker jeweils mit Zusatzqualifikation302 Euro,
2.Luftfahrzeugführer oder Flugtechniker jeweils ohne Zusatzqualifikation242 Euro,
3.nichtständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige, Prüfer von Luftfahrtgerät und Systemoperatoren Wärmebildgerät mit zehn oder mehr Flügen im laufenden Kalendermonat180 Euro,
4.Flugschüler96 Euro.
Werden im Falle des Satzes 1 Nummer 3 im laufenden Kalendermonat fünf bis neun Flüge nachgewiesen, beträgt die Zulage für jeden Flug 18 Euro; eine Anrechnung von Flügen aus anderen Kalendermonaten und von Reiseflügen ist nicht zulässig; § 19 ist nicht anzuwenden. Zusatzqualifikation im Sinne der Nummer 1 sind insbesondere Instrumentenflugberechtigung sowie die erworbene Ausbildung im Umgang mit Bildverstärkerbrille oder Wärmebildkamera.

(4) Werden Luftfahrzeugführer als Fluglehrer verwendet, erhöht sich der Betrag nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 um 72 Euro und der Betrag nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 um 60 Euro.

(5) Die Zulage wird nicht neben einer Fliegerzulage nach § 23f gewährt.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 22 Zulage für besondere Einsätze


(1) Beamte und Soldaten mit Anspruch auf die Stellenzulage nach den Nummern 8 oder 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes erhalten eine Zulage, wenn sie für besondere Einsätze verwendet werden. Eine

Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes


(1) Beamte und Soldaten, die als Luftfahrzeugführer, Waffensystemoffiziere, Luftfahrzeugoperationsoffiziere oder als ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige in fliegenden Verbänden, fliegerischen Ausbildungseinrichtungen, den fliegenden Verbänden g
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 19 Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit


(1) Bei einer Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit wird die Zulage weitergewährt im Falle 1. eines Erholungsurlaubs,2. eines Sonderurlaubs unter Fortzahlung der Dienstbezüge,3. einer Erkrankung einschließlich Heilkur,4. einer Dienstbefrei

Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes


(1) Beamte und Soldaten, die als Luftfahrzeugführer, Waffensystemoffiziere, Luftfahrzeugoperationsoffiziere oder als ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige in fliegenden Verbänden, fliegerischen Ausbildungseinrichtungen, den fliegenden Verbänden g

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25 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.1828

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

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Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.1447

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob dem

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Dez. 2016 - M 21 K 15.1446

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob dem

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Aug. 2014 - M 21 K 13.2048

bei uns veröffentlicht am 21.08.2014

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 03. Juli 2017 - 14 BV 15.1473

bei uns veröffentlicht am 03.07.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 14 BV 14.2128

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 14 BV 14.2129

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Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 14 BV 14.2129 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 21. August 2014, Az.: M 21 K 13.2050) 14. Senat Sachgebietsschlüssel:

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 77/16

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Juni 2017 - 2 B 80/16

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Gründe 1 Die auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und auf Divergenz (§ 132 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbe

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Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV a. F. hinsichtlich urlaubs- und krankheitsbedingter Unterbrechungen der zulageberechtigenden Tätigkeit in der Zeit v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 A 590/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 14. Okt. 2015 - 2 K 307/15.KO

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darum, ob

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juli 2015 - 13 K 2716/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Abs. 5 EZulV in der bis zum 30. September 2013 geltenden Fassung hinsichtlich der urlaubs- und krankhei

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2015 - 13 K 570/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchbescheides vom 4. September 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV hinsichtlich der urlaubs- und krankheitsbedingten Unterbrechung der zulageberechtigenden

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Okt. 2011 - 2 C 73/10

bei uns veröffentlicht am 27.10.2011

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bei uns veröffentlicht am 15.09.2010

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 02.10.2009 wird geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 08.05.2007 verurteilt, dem Kläger für September 2006 eine weitere Zulage in Höhe von

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